Ausgerichtet am neuen Pflegegesetz
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II tritt am 01.01.2017 die wohl größte Pflegereform aller Zeiten in Kraft. Die Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege der Deutschen Familienversicherung wurde bereits an das ab Januar 2017 geltende Pflegestärkungsgesetz angepasst. Der Tarif verdoppelt, verdreifacht, vervierfacht oder verfünffacht – je nach gewählter Tarifvariante – die staatlichen Leistungen für die häusliche Pflege. Für vollstationäre Pflege leisten die verschiedenen Tarifvarianten „Basis“, „Komfort“, „Premium“ und „Exklusiv“ von 901 Euro bis 3.604 Euro.
Den ausführlichen Artikel des Versicherungsjournals "Private Krankenversicherer rüsten auf" vom 19.10.16 finden Sie hier