Mit Zahnprophylaxemaßnahmen Karies vorbeugen
Die professionelle Zahnreinigung umfasst u. a. das Entfernen von harten und weichen Belägen, das Polieren und das Fluoridieren sowie die Beratung zur täglichen Mundhygiene. Die professionelle Zahnreinigung beugt nicht nur Zahnerkrankungen vor, sondern hat auch einen kosmetischen Effekt, denn dadurch verschwinden hartnäckige Zahnverfärbungen durch Kaffee, Tee oder Nikotin.
Leider übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen nicht die Kosten für bestimmte Zahnprophylaxemaßnahmen wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung. Die private Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv sieht hingegen – für diese sinnvolle Zahnprophylaxe-Behandlung – weitreichende Erstattungsleistungen vor. Innerhalb eines Versicherungsjahres erstattet die Zahnzusatzversicherung zweimal jeweils bis zu 80 Euro. Ihr Vorteil: Die Inanspruchnahme von zahnmedizinischen Prophylaxemaßnahmen, wie z. B. der professionellen Zahnreinigung, wird nicht auf die Zahnstaffel angerechnet.
Kostenschutz für Zahnfüllungen und Inlays
Zahnfüllungen werden zumeist im Rahmen einer so genannten Füllungstherapie eingesetzt um Defekte an Einzelzähnen, meist kariöse Schäden, zu beheben. Ist ein Zahn von Karies befallen, wird diese kariöse Stelle mechanisch entfernt. Es entsteht ein Hohlraum im Zahn, auch Kavität genannt, der anschließend gefüllt werden muss. Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Zahnbehandlung nur soweit, wie es für die Behandlung notwendig ist. Außerdem wird immer nur die günstigste Variante, z. B. Zahnfüllungen aus Amalgam übernommen. Möchte der Patient eine gut verträgliche, optisch hochwertige Ausführung, z. B. eine Kunststofffüllung, so muss er die Differenz der Kosten selber bezahlen.
Mit der privaten Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv sind Sie besser gestellt. Wir ersetzen Ihnen damit die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlungen wie z. B. Einlagefüllungen (Inlays, Onlays, oder Overlays) aus Edelmetall oder Keramik sowie Kunststoff- und Kompositfüllungen – in Verbindung mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines sonstigen Dritten bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der Zahnstaffel. Ihr Vorteil: Wir erstatten im tariflichen Umfang auch hochwertige Kunststofffüllungen und Kompositfüllungen (dentin-adhäsive Füllungen).
Hohe Eigenbeteiligungen bei Wurzel- und Parodontosebehandlungen
Eine Wurzelbehandlung kann bei „lebenden“, entzündeten oder bereits abgestorbenen Zahnnerven notwendig sein. Obwohl ein schmerzfreier Zustand und sogar der Erhalt des Zahnes oft von einer Wurzelbehandlung abhängen, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten in vielen Fällen nicht. Nicht besser sieht es bei einer Parodontosebehandlung aus. Auch hier steht die Krankenkasse nicht immer für die Kosten ein. Diese Zahnbetterkrankung sollte jedoch dringend von einem Zahnarzt behandelt werden. Denn geht die Schädigung über das Zahnfleisch hinaus, kann diese den Zahnhalteapparat zerstören und letztlich zum Verlust des Zahnes führen.
Mit der privaten Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv sparen Sie sich finanzielle Eigenbeteiligungen bei Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Wir ersetzen Ihnen damit die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlungen wie z. B. Parodontose- und Wurzelbehandlungen – in Verbindung mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines sonstigen Dritten bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der Zahnstaffel.
Hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz sparen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen für Zahnersatz festgelegte Zuschüsse, so genannte befundbezogene Festzuschüsse. Dieser beträgt in der Regel 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz trägt der Patient die hieraus entstehenden Mehrkosten demnach selbst.
Mit der privaten Zahnversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv sind hohe Zuzahlungen kein Thema mehr. Wir ersetzen Ihnen damit die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz wie z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz (Suprakonstruktion) sowie Zahnimplantate inklusive der knochenaufbauenden Maßnahmen – zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines sonstigen Dritten – bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der Zahnstaffel.
Krankenkassen zahlen nur Festzuschuss für Zahnimplantate
Mit Hilfe eines Implantats – einer künstlichen Zahnwurzel aus Titan oder Keramik – kann ein verloren gegangener Zahn sicher und ästhetisch ersetzt werden. Die Einsatzmöglichkeiten reichen vom Ersatz einzelner Zähne mit einem Implantat, auf dem eine Krone befestigt wird, bis hin zu Brücken oder Prothesen, die auf dem Implantat befestigt werden. In Fällen, in den nicht genug Kieferknochen für ein Implantat zur Verfügung stehen, ist vorab ein so genannter „Knochenaufbau“ nötig. Die gängigste Technik zum Knochenaufbau ist die Anlagerung, Auflagerung oder Einlagerung körpereigenen Knochens auf oder in den geschwundenen Kieferkamm.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen sieht die Übernahme der Kosten für Implantate nicht vor. Leidglich eine festgelegte Bezuschussung, der sogenannte Festzuschuss, ist hierfür vorgesehen. Mit der privaten Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv sind Sie auf der sicheren Seite. Damit ersetzen wir Ihnen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnimplantate inklusive der knochenaufbauenden Maßnahmen – zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines sonstigen Dritten – bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der Zahnstaffel.
Hohe Kosten für kieferorthopädische Behandlungen
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr nur dann die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn eine schwerwiegende Kieferanomalie vorliegt. In allen anderen Fällen ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen.
Mit der privaten Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv sind Sie bestens geschützt. Die Zusatzversicherung übernimmt für Sie bei kieferorthopädische Behandlungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) 3-5 – zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines sonstigen Dritten – bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten (max. 1.000 EUR je Versicherungsjahr). Ihr Vorteil: Die Inanspruchnahme von kieferorthopädischen Leistungen wird nicht auf die Zahnstaffel angerechnet.
Zahnzusatzversicherung Testsieger bei Stiftung Warentest
Für Finanztest 06/2023 hat Stiftung Warentest die Zahnzusatzversicherungen aller Versicherer auf dem deutschen Markt untersucht. Insgesamt wurden 289 Tarifangebote der Zahnzusatzversicherungen eingehend getestet. Testsieger mit der Bestnote „SEHR GUT“ (0,5) wurde dabei der leistungsstarke DFV-ZahnSchutz Exklusiv. Sichern Sie sich jetzt den Toptarif unter den Zahnzusatzversicherungen!