Geschlechtsneutrale Kalkulation für Versicherungen
In Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes dürfen ab dem 21.12.12 nur noch Tarife mit geschlechtsneutraler Kalkulation, sogenannte „Unisex-Tarife“, von den Versicherungen angeboten werden. Während für Frauen die Beiträge durch die Tarifangleichung sinken, müssen Männer ab diesem Stichtag bei Neuverträgen mit deutlich höheren Beiträgen bei der privaten Pflege-Zusatzversicherung rechnen.
Männer sollten sich daher den günstigeren „Bisex-Tarif“ sichern und so bis zu 30 % der Beiträge sparen. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Pflegezusatzversicherungen.