Honorarerhöhung für Zahnärzte: Eigenbeteiligungen steigen
Ein Zahnarztbesuch ist meistens eine teure Angelegenheit, denn die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur einen Zuschuss leisten. Mit der diesjährigen Honorarerhöhung für Zahnärzte sind die Eigenbeteiligungen des Patienten sogar noch weiter gestiegen. Als gesetzliche Krankenversicherter können Sie sich vor hohen Zahnarztkosten am besten mit einer privaten Zahn-Zusatzversicherung schützen.
Die Stiftung Warentest hat in ihrer aktuellen Finanztest-Ausgabe (05/2012) 147 Zahn-Zusatztarife unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die Zahnzusatz-Versicherung ZahnSchutzbrief Premium – eine Kombination aus den Zahnzutatztarifen Zahnersatz Premium, Zahnerhalt und Zahnimplantat – ist Testsieger unter allen nach Art der Schadenversicherung kalkulierten Tarifen mit der Bestnote 1,0 (sehr gut)!
Einzigartiges Qualitätsversprechen für Ihre Zahngesundheit
Mit dem Testsieger-Tarif schützen Sie sich vor hohen Kosten bei Zahnersatz, Zahnerhalt und bei Implantaten. So übernimmt die enthaltende Zahnerhalt-Zusatzabsicherung 100 % Ihrer Zuzahlungen für Kunststofffüllungen und für hochwertige Einlagefüllungen (Inlays) und die integrierte Zahnersatzzusatz-Versicherung Premium erstattet 90 % Ihres Eigenanteils für Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz. Abgerundet wird dieser umfassende Zahnzusatz-Schutz mit dem Tarifbestandteil Zahnimplantat. Damit werden auch bei Zahnimplantaten, bei max. 5 Implantaten je Kiefer, 90 % Ihres Eigenanteils übernommen.
Ein Beispiel: Alleine für eine künstliche Zahnwurzel betragen die eigenen Zuzahlungskosten ohne weiteres 1.600 Euro. In diesem Fall würde die im ZahnSchutzbrief Premium integrierte Implantatabsicherung 1.440 Euro übernehmen. Sie sehen, der Testsieger von Stiftung Warentest – der ZahnSchutzbrief Premium der Deutschen Familienversicherung – ist eine lohnende Investition für Ihre Zahngesundheit.
Jetzt Testsiegertarif sichern und zukünftig Zuzahlungen sparen
Der Abschluss des Testsiegertarifes ZahnSchutzbrief Premium ist besonders einfach: Ohne Gesundheitsfragen, ohne Wartezeiten* und ohne Altersbeschränkung.
* Die erstattungspflichtige Maßnahme darf nicht vor Versicherungsbeginn bekannt sein, medizinisch angeraten worden sein oder bereits begonnen haben.