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In guten Händen nach einem Unfall

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Un­fälle lau­fen in vie­len Fäl­len glimpf­lich ab, aber ein Un­fall kann auch zu dau­ern­haf­ten kör­per­lichen Be­ein­träch­tigungen mit ho­hen fi­nanz­iel­len Fol­geris­iken füh­ren. In­be­son­dere ein ba­riefreier Um­bau der Woh­nung und Ein­kom­mens­ver­lus­te kön­nen im In­va­liditäts­fall schnell in den fi­nanz­iel­len Ruin füh­ren. Mit der ge­setz­lichen und der pri­va­ten Un­fall­ver­siche­rung gibt es je­doch pas­sen­da­ge Ab­si­che­rungen, die die fi­nanz­i­el­len Här­ten auf­fan­ken kön­nen.

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Was gilt als Unfall?

Laut ge­setz­li­cher De­fi­ni­tion han­delt es sich um ei­nen Un­fall, wenn auf den Kör­per ei­nes Ver­sich­erten plötz­lich von au­ßen ein Ereig­nis ein­wirkt. Und wenn der Ver­sicher­te da­durch „un­frei­willig ei­ne Ge­sund­heits­chä­di­gung er­lei­det.“ Das Un­fallereig­nis gilt dann als „plötz­lich“, wenn es in­ner­halb ei­nes re­lativ kurzen Zeit­raums ein­tritt. Nicht als Un­fall ge­sehen wer­den da­her Ge­sund­heits­schä­den, die Fol­gen et­wai­ger Dauer­be­las­tun­gen im Sport sind.

Ein Ereig­nis, das „von au­ßen auf den Kör­per ein­wirkt“ kann bei­spiels­weise ein Zu­sam­men­stoß im Stra­ßen­ver­kehr sein oder ei­ne Ver­let­zung durch he­ra­bstür­zende Ge­gen­stände. Nur ein Ereig­nis, das man nicht selbst her­bei­führt, das al­so un­frei­willig ge­schieht, ist als Un­fall ver­sichert. Aus­ge­schlos­sen sind da­mit un­ter an­de­rem Frei­tod oder Selbst­ver­stüm­me­lung. Bei grob fahrläs­si­gem Han­deln ist man je­doch ver­sichert.

Er­lei­tet ein Ver­sicher­ter nach ho­her Kraft­an­stren­gung Schä­den an Glie­dmaßen oder Wir­bel­säu­le, gilt dies als Un­fall. Die kon­kre­te Un­fall­situa­tion muss der Ver­sicher­te selbst nach­wei­sen.

Zum DFV-UnfallSchutz

Die ge­setz­li­che Pflicht­ver­siche­rung für Ar­beits­un­fälle

Für Ar­beit­nehmer, Aus­zu­bil­den­de, Schü­ler und Stu­den­ten ist die ge­setz­li­che Un­fall­ver­siche­rung ei­ne Pflicht­ver­siche­rung. Bei­träge wer­den vom Ar­beit­geber ge­zahlt. Die ge­setz­li­che Un­fall­ver­siche­rung über­nimmt Leis­tun­gen zum Bei­spiel bei ei­nem Un­fall bei der Ar­beit (Ar­beits­un­fall), auf dem Weg zur Ar­beit oder dem Rück­weg nach Hau­se (Wege­un­fall). Da­bei spielt es kei­ne Rol­le, ob sich der Ver­sicher­te die un­fall­be­dingte Ver­let­zung selbst zu­gezogen hat oder ob der Un­fall von je­mand ande­rem ver­ur­sacht wur­de.

Ge­setz­lich un­fall­ver­sichert sind zu­dem Men­schen, die ehren­amt­lich tä­tig sind, eben­falls Blut­spen­der, Zeu­gen vor Ge­richt so­wie Erst­hel­fer. Vor­aus­set­zung für den Ver­siche­rungs­schutz bei ei­ner ehren­amt­li­chen Tä­tig­keit ist, dass sie im Auf­trag von In­sti­tu­tionen wie der Schu­le, ei­ner Kör­per­schaft oder An­stalt des öf­fent­li­chen Rechts er­folgt. Die Tä­tig­keit darf nicht im Rah­men ei­nes Be­schäf­tig­ungsver­hält­nis ausge­übt wer­den und soll­te un­ent­gelt­lich sein. Auch Per­so­nen, die sich in Ver­ei­nen oder Ver­bän­den im Auf­trag oder mit Ein­wil­li­gung von Kom­munen ehren­amt­lich en­ga­gie­ren, sind ver­sichert. Für Men­schen, die aufgrund ei­nes Ar­beits- oder Wege­un­falls dau­ern­haf­te Schä­den er­lit­ten ha­ben, über­nimmt die ge­setz­li­che Un­fall­ver­siche­rung die Ren­ten.

Ebenso sind Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men im Schutz der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­siche­rung in­be­grif­fen. Ziel der Prä­ven­tion ist die Ver­hin­derung von Ar­beits­un­fäl­len, Be­ruf­krank­hei­ten und ar­beits­be­ding­ten Ge­sund­heits­ge­fah­ren.

Es ist Auf­ga­be der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­siche­rung, Ge­sund­heit und Leis­tungs­fähig­keit von Ver­sich­erten nach ei­nem Ar­beits­un­fall oder ei­ner Be­ruf­krank­heit wie­der­zu­stellen. Soll­te dies nicht mög­lich sein, er­hal­ten der Be­trof­fe oder aber des­sen An­gehö­rige ei­ne ge­setz­li­che Ren­te. Die ge­setz­li­che Un­fall­ver­siche­rung greift zum Bei­spiel, wenn ein Schü­ler sich beim Tur­nen am Stufen­barren ver­letzt, wenn ein Schorn­stein­feger vom Dach fällt oder wenn eine Leh­rin auf dem Weg in die Schu­le aus­rutscht und sich et­was bricht.

Un­fälle, die wäh­rend der Frei­zeit pas­sie­ren, sind nicht in der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­siche­rung ver­sichert.

Die pri­vate Ver­siche­rung für Un­fälle in der Frei­zeit

Im Ge­gensatz zur ge­setz­li­chen Un­fall­ver­siche­rung ist die pri­va­te Un­fall­ver­siche­rung ei­ne frei­willige Ver­siche­rung. An­ders als die ge­setz­li­che Vor­sorge, lässt sich die pri­va­te Un­fall­ver­siche­rung ge­nau auf die in­di­vi­du­el­len Be­dar­fe zu­schnei­den. So zahlt sie im Fall ei­nes Un­falls mit blei­benden Schä­den den ver­ein­bar­ten Geld­be­trag oder ei­ne Ren­te. Die Leis­tung er­hal­ten Ver­sich­te bei Un­fäl­len, die auf der Ar­beit ge­schehen oder in der Frei­zeit. Mit ei­ner pri­va­ten Un­fall­ver­siche­rung ist man zu je­der Tages- und Nacht­zeit welt­weit ab­gesi­chert, wäh­rend die ge­setz­li­che Un­fall­ver­siche­rung bei Un­fäl­len nur dann zahlt, wenn sie bei der Ar­beit, in der Aus­bil­dungs­stätte (wie Schu­le oder Uni­ver­sität), im Kin­der­gar­ten, beim Eh­ren­amt oder auf den We­gen dorthin pas­sie­ren.

Überblick – Die wichtigsten Unterschiede der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung zusammengefasst

 Gesetzliche UnfallversicherungPrivate Unfallversicherung
Art der VersicherungPflichtversicherungFreiwillige Versicherung
Versicherte Arbeitnehmer, Landwirte und Personen in einigen selbstständigen Berufen, dazu Studenten, Schüler und KindergartenkinderFür alle. Die einzige Versicherungsmöglichkeit für Unternehmer, Freiberufler und die meisten Selbstständigen. Sehr empfehlenswert auch für Ruheständler, Hausfrauen und Kinder.
GeltungsbereichHauptsächlich in Deutschland. Bei Arbeitsunfällen auch im Ausland.Uneingeschränkt überall in der Welt.
Träger: Wer zahlt?Sozialversicherungen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.Versicherungsunternehmen
Beiträge: Wer zahlt?Arbeitgeber – Beitragshöhe richtet sich nach Gefahrenklassen.Versicherte - Prämie richtet sich nach Alter und u.U. nach Berufsgruppe.
LeistungsfallBei Unfällen im beruflichen Umfeld, Kindergarten, Schule und Universität.Bei jeder Art von versichertem Unfall.
Leistungen: Was ist versichert?Versicherter Unfall plus Unfallfolgen, wie Berufsunfähigkeit und Tod.Unfreiwillige Gesundheitsschäden durch versicherten Unfall.
Leistungsumfang medizinischBehandlung, Reha und Kur zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit.Behandlung, Therapien und auch Reha-Maßnahmen, wenn diese mitversichert sind.
LohnfortzahlungJaNein
RentenAb 20 % Minderung der Erwerbstätigkeit. Die Höhe orientiert sich am Jahreseinkommen.Wenn Unfallrente versichert ist, ab einem Invaliditätsgrad von 50 %. Ansonsten einfache Kapitalleistung ab 1 % Invaliditätsgrad.
SteuernDie gesetzliche Unfallrente ist steuerfrei.Kapitalleistungen sind steuerfrei. Die private Unfallrente ist steuerpflichtig. Beiträge für die private Unfallversicherung können von der Steuer abgesetzt werden.
Auszahlungen - als Einmalzahlung? (bei Teil- und Vollinvalidität)Umwandlung der Rente in eine Einmalzahlung nur bedingt möglich.Einmalzahlung ist Standard.
Leistungen für HinterbliebeneFür bis zu zwei Jahre Waisen- bzw. Hinterbliebenenrente.Todesfallleistung kann vereinbart werden.
RechtsgrundlageDas 7. Sozialgesetzbuch.

Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und die Versicherungsbedingungen.

Welche Leistungen übernimmt die Unfallversicherung?

Geschieht ein Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit, der Ausbildung oder dem Ehrenamt, schützt die gesetzliche Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung zahlt bei Unfällen während der Arbeit und der Freizeit. Sie gilt zeitlich unbegrenzt.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Nach einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für ärztliche Behandlungen und in schweren Fällen zahlt sie eine Rente. Zu den Leistungen dieser Pflichtversicherung zählen:

  • Heilbehandlungen: Ist es zu einem Arbeitsunfall oder einem Wegeunfall gekommen, dann übernimmt die Unfallversicherung die Kosten anstelle der Krankenversicherung. Zum Beispiel für die ärztliche Behandlung, nötige Medikamente, Verbands- und Heilmittel sowie für Physio- und Psychotherapie. Ebenfalls für Aufenthalte im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung.
  • Verletztengeld: Bis ein Versicherter nach einem Unfall wieder arbeiten kann, wird der Einkommensausfall durch das Verletztengeld ausgeglichen. Es entspricht 80 Prozent des Bruttoentgelts bis zur Höhe des Nettolohns. Ausgezahlt wird es maximal 78 Wochen. 
  • Pflegegeld: Wird man durch einen Unfall oder durch eine Berufskrankheit pflegebedürftig, erhält man von der Unfallversicherung ein Pflegegeld. Kosten für eine häusliche Pflegekraft oder eine Heimpflege sollen damit bezahlt werden. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Die konkreten Beträge dafür werden immer jährlich neu festgelegt. 
  • Unfallrente: Ist man gesundheitlich durch einen Unfall länger geschädigt, kann die Versicherung eine Unfallrente zahlen. Die Höhe dieser Rente hängt vom bisherigen Einkommen und dem Grad der Beeinträchtigung ab. Voraussetzung für den Erhalt der Unfallrente sind ein Gesundheitsschaden, der mindestens 26 Wochen andauert, und eine geminderte Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent.
  • Hinterbliebenenrente: Stirbt ein Versicherter aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer bestimmten Berufskrankheit, dann erhalten Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente. Die Rente wird zwei Jahre lang ausgezahlt, wenn innerhalb dieser Zeit nicht wieder geheiratet wird. Die Rentenhöhe beträgt 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person. Für den Sterbemonat und die folgenden drei Kalendermonate wird eine erhöhte Rente ausgezahlt, die sich auf zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes beläuft. Dies soll die Umstellung aufgrund des fehlenden Unterhalts erleichtern.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung müssen nicht vom Versicherten beantragt werden. Die Versicherung prüft selbst, welche Leistungen im individuellen Fall zu tragen sind.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Zu den wichtigsten Leistungen, die die private Unfallversicherung übernimmt, zählen: die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, die sogenannte Invaliditätsleistung, sowie eine Unfallrente oder ein Todesfallschutz für Angehörige.

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung greifen bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls. Von einer dauerhaften Beeinträchtigung wird ausgegangen, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich für länger als drei Jahre bestehen bleiben. Die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätssumme. Die Invaliditätssumme, oder manchmal auch Versicherungssumme genannt, sollte mindestens 100.000 Euro betragen. Dieser Betrag hört sich zunächst einmal viel an, aber gerade die Folgekosten einer Invalidität – wie ein behindertengerechter Hausumbau – kann eine Menge Geld verschlingen. Viele Unfallversicherungstarife besitzen eine Progression. Die Progression sorgt dafür, dass Sie bei schweren bleibenden Einschränkungen eine ansteigende Leistung ausgezahlt bekommen. 

Immer wieder hört man im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung auch den Begriff der „Gliedertaxe“. Die Gliedertaxe bestimmt, wie viel Geld das Unfallopfer bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhält. So wird natürlich zum Beispiel der Verlust eines Armes höher bewertet als der Verlust eines Fingers. Wie viel Geld man erhält, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und vom Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Mit der Gliedertaxe wird bestimmt, welcher Grad der Beeinträchtigung erreicht wird, wenn die versicherte Person durch einen Unfall bestimmte Gliedmaßen, Organe oder Sinnesorgane ganz verliert bzw. diese vollständig funktionsunfähig werden. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags. Je höher ein Arzt den Grad der Invalidität einstuft, desto mehr Geld wird ausgezahlt.

Die meisten privaten Unfallversicherungen bieten neben der Invaliditätssumme noch weitere unfallbedingte Leistungen. Dazu gehören unter anderem eine Todesfallleistung, Krankenhausgeld bei einer vollstationären Behandlung, Ersatz für Bergungs- und Rettungskosten sowie die Rückführung von Kindern. Unter dem Strich bietet die private Unfallversicherung eine optimale Ergänzung zu den Leistungen des gesetzlichen Unfallschutzes. 

Die Leistungen in der Übersicht:

  • Unfallrente: Sind die Gesundheitsschäden aufgrund eines Unfalls besonders schwer, zahlt die Versicherung eine lebenslange, monatliche Unfallrente (sofern im Vertrag vereinbart). Üblicherweise wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent eine Rente gezahlt.
  • Hinterbliebenenschutz: Mit einer Unfallversicherung können auch Hinterbliebene abgesichert werden. Wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt, erhalten Angehörige von der Unfallversicherung die Versicherungssumme.
  • Bergungskosten: Viele Versicherer beteiligen sich auch an Kosten, die für Suchaktionen sowie Bergungs- und Rettungsmaßnahmen anfallen. Verunglückt man beispielsweise in den Bergen, zahlt die Versicherung den Transport mit einem Hubschrauber zum nächstgelegenen Krankenhaus oder nach Hause.
  • Kosmetische Operationen: Hat der Unfall dazu geführt, dass das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt ist, dann zahlen viele Versicherungen die kosmetische Operation.
  • Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld: Viele Tarife bieten Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld. Das Krankentagegeld kann den Verdienstausfall bis zu einem Jahr nach dem Unfall ersetzen. Krankenhaustagegeld wird während eines Krankenhausaufenthaltes über maximal zwei Jahre hinweg gezahlt.
  • Übergangsleistung: Manchmal dauert es einige Monate, bis man von der Versicherung Geld bekommt. Einige Versicherer bieten an, in dieser Übergangszeit eine bestimmte Summe im Voraus zu leisten. Voraussetzung ist allerdings ein bestimmter Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Meist sind es 50 Prozent. 

Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Zum Beispiel beim Sport oder bei Tätigkeiten im Haushalt. Die Folge können schwere geistige oder körperliche Schäden sein, so dass die Ausübung des bisherigen Berufes nicht mehr möglich ist. Kommt es zu einer Behinderung, muss manchmal das häusliche Umfeld barrierefrei umgebaut oder ein behindertengerechtes Auto angeschafft werden. Dann profitiert man von einer privaten Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt diese Kosten nicht.

Die private Unfallversicherung übernimmt Kosten bei Invalidität und im Todesfall. Weitere Leistungen – je nach Versicherungsvertrag – sind: Zahlung einer Unfallrente, Übernahme von Bergungskosten, von Krankenhaus-Tagegeld, von Übergangsleistungen und sofern vereinbart, Krankentagegeld für Selbstständige. Ein weiterer Vorteil der privaten Unfallversicherung ist die Möglichkeit, die Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse zuzuschneiden.

Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung, ist man bei einer privaten Unfallversicherung in der Regel rund um die Uhr und weltweit abgesichert. 

Was sind die Vorteile einer privaten Unfallversicherung?

Die meis­ten Un­fäl­le ereig­nen sich in der Frei­zeit. Zum Bei­spiel beim Sport oder bei Tä­tig­kei­ten im Haus­halt. Die Fol­ge kön­nen schwe­re geis­tige oder kör­per­li­che Schä­den sein, so dass die Aus­übung des bis­he­ri­gen Beru­fes nicht mehr mög­lich ist. Kommt es zu ei­ner Be­hin­de­rung, muss manch­mal das häu­sli­che Um­feld ba­rier­efrei um­gebaut oder ein be­hin­der­gerecht­es Au­to an­geschafft wer­den. Dann pro­fi­tier­t man von ei­ner pri­va­ten Un­fall­ver­siche­rung. Die ge­setz­li­che Un­fall­ver­siche­rung trägt die­se Kos­ten nicht.

Die pri­va­te Un­fall­ver­siche­rung über­nimmt Kos­ten bei In­va­li­tät und im To­des­fall. Wei­tere Leis­tun­gen – je nach Ver­trags­be­din­gun­gen – sind: Zah­lung ei­ner Un­fall­rente, Über­nahme von Ber­gung­kos­ten, von Kran­kenhaus-Tage­geld, von Über­gangs­leis­tun­gen und so­fern ver­ein­bart, Kran­ken­tage­geld für Selbst­stän­di­ge. Ein wei­ter Vor­teil der pri­va­ten Un­fall­ver­siche­rung ist die Mög­lich­keit, die Leis­tun­gen auf die in­di­vi­du­el­len Be­dar­fe zu­schnei­den.

An­ders als bei der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­siche­rung, ist man bei ei­ner pri­va­ten Un­fall­ver­siche­rung in der Re­gel rund um die Uhr und welt­weit ab­gesi­chert. 

Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Eine pri­va­te Un­fall­ver­siche­rung ist grundsätz­lich für je­den sinn­voll, der nicht nur ge­gen Un­fäl­le im Be­ruf ab­ge­sichert sein will. Eine pri­va­te Un­fall­ver­siche­rung ist aber auch be­son­ders wich­tig für Selbst­stän­di­ge und Frei­beruf­ler, für Per­so­nen oh­ne Be­ruf, für Kin­der, für Haus­frau­en und Haus­män­ner, für Ren­tner, für Sport­ler und Sport­ler­in­nen so­wie grund­sätz­lich für Men­schen, die ei­nem sehr ho­hen Un­fall­ri­siko aus­ge­setzt sind.

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Ist eine Unfallversicherung für Rentner sinnvoll?

Eine Un­fall­ver­siche­rung kann ge­ra­de für Ren­tner sinn­voll sein. Denn äl­tere Men­schen im Ruh­estand sind nei­ther über die ge­setz­li­che Un­fall­ver­siche­rung ab­ge­sichert noch über ei­ne Be­ruf­sun­fä­hig­keits­ver­siche­rung. Er­lei­den äl­tere Men­schen ei­nen Un­fall, sind die Fol­gen oft­mals schwer­wie­gen­der als bei jüng­eren. Dann hilft ei­ne Un­fall­ver­siche­rung, die Ein­schrän­kungen im Le­ben mög­lichst ge­ring zu hal­ten. Viele Ver­siche­rer bie­ten ne­ben ei­ner Geld­zah­lung auch so­genann­te As­sis­tance-Leis­tun­gen an. So er­hal­ten Ver­sich­erte nach ei­nem Un­fall die not­wen­di­ge Un­ter­stüt­zung im All­tag, wie bei­spiels­wei­se ei­ne Haus­halt­shilfe oder ei­nen Fahr­dienst. Die­se Leis­tun­gen der Un­fall­ver­siche­rung sind ins­be­son­dere dann sinn­voll, wenn es sonst nie­manden gibt, der sich küm­mern kann. Ei­ne pri­va­te Un­fall­ver­siche­rung ist in der Re­gel ein stan­dar­di­siertes Pro­dukt, das für Äl­tere je­doch nicht im­mer aus­rei­chend ist. Zu­dem gibt es bei vie­len Un­fall­ver­siche­run­gen ei­ne Al­ters­gren­ze, so dass Per­so­nen, die äl­ter als 75 Jah­re sind, sel­ten noch ei­ne Un­fall­ver­siche­rung ab­schließen kön­nen. Laut Ver­brau­cher­zen­trale nimmt kaum ei­ne Un­fall­ver­siche­rung Ren­tner in neue Ver­trä­ge auf. Ab 75 Jah­ren wird de­ren Ri­siko als zu hoch be­wer­tet. Zu­dem muss da­mit ge­rech­net wer­den, dass die Un­fall­ver­siche­rung ei­nen Ver­trag im Al­ter kündigt (mit dem 75. Le­bens­jahr), die Leis­tun­gen kürzt oder die Bei­trä­ge deut­lich anhebt.  Daher kann es sinn­voll sein, ei­ne spe­zi­el­e Se­nioren-Un­fall­ver­siche­rung ab­zu­schlie­ßen, die auf die Be­dürf­nis­se von äl­teren Men­schen zu­geschnit­ten ist. Das ist ei­ne Kom­bi­nation aus Hil­fe­leis­tun­gen und Geld­zah­lung, aller­dings steht die Hil­fe­leis­tung da­bei im Vor­grund. 

Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung DFV-UnfallSchutz?

Die pri­va­te Un­fall­ver­siche­rung der Deut­ schen Fa­mi­li­en­ver­siche­rung bie­t um­fas­senden Schutz. Die Höhe der fi­nanz­iel­len Ab­siche­rung kön­nen Sie ein­fach nach Ih­ren Be­dürf­nis­sen wäh­len: Mit dem DFV-Un­fall­Schutz Ex­klu­siv ver­fü­gen Sie über um­fang­rei­chen Ver­siche­rungs­chutz mit höchs­ten Leis­tun­gen. Da­durch über­zeugt die Ver­siche­rung DFV-Un­fall­Schutz nicht nur ei­ne ste­tig wach­sende Zahl an Ver­sich­erten, son­dern auch Stif­tung War­entest:

Prädikat "SEHR GUT" (1,5) im Fi­nanz­test (07/2021) un­ter 112 pri­va­ten Un­fall­ver­siche­rungen für Be­rufstätige und Kin­der.

FAQ

  • Wenn nö­tig zudem Phy­sio­the­ra­pie, Kos­ten für den Kran­ken­haus­auf­ent­halt oder die Re­ha-Ein­rich­tung. Zu­dem er­hält der Be­trof­fe­ne ein Ver­letz­ten­geld, bis er wie­der ar­beits­fä­hig ist. Es ent­spricht 80 Pro­zent des Brutto­ent­gelts bis zur Höhe des Net­tolohns. – Ist der Un­fall wäh­rend der Frei­zeit ge­scheh­en und ver­fügt der Pa­tient über ei­ne pri­va­te Un­fall­ver­siche­rung, er­hält er ggf. ei­ne Inva­liditäts­leis­tung. 

  • Dies gilt eb­enso, wenn der Sturz in der Aus­bil­dungs­stätte, in der Uni­ver­sität, in der Schu­le oder im Kin­der­garten pas­siert. Auch Eh­ren­amt­liche sind meist durch die ge­setz­li­che Un­fall­ver­siche­rung ab­gesi­chert. – Ein Sturz wäh­rend der Frei­zeit, der lang­fris­tige ge­sund­heit­liche Fol­gen hat oder gar zu Inva­lidität führt, kann nur mit ei­ner pri­va­ten Un­fall­ver­siche­rung ab­gesi­chert wer­den. Die ge­setz­li­che Un­fall­ver­siche­rung über­nimmt kei­ne Kos­ten bei Frei­zeit­un­fäl­len. 

  • Beim DFV-Unfall­Schutz muss die Inva­lidität inner­halb von 24 Mo­na­ten nach dem Un­fall ein­getre­ten sein und inner­halb von 36 Mo­na­ten nach dem Un­fall ärzt­lich di­agno­sti­ziert und an uns ge­mel­det sein. Bei feh­lender ärzt­li­cher Di­agno­se, kann schlimm­sten­falls die Leis­tung der Ver­siche­rung aus­blei­ben. Au­ßerdem zahlt die Ver­siche­rung nur dann, wenn die Beein­träch­tigung an­dau­ert und nicht zwi­schen­zeit­lich ge­heilt ist.

  • Je nach­dem, wel­chen Le­bens­be­reich die Un­fall­ver­siche­rung im in­di­vi­du­el­len Fall be­trifft, wird sie in den Steu­er­un­ter­la­gen fol­gender­maßen ein­getragen: Pri­vat: un­ter „son­sti­ge Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen (Son­dera­us­ga­ben) und be­ruf­lich: als Wer­bungs­kos­ten oder Be­triebs­aus­ga­ben. Meist gel­ten 50 Pro­zent als Vor­sor­ge­auf­wand und 50 Pro­zent als Wer­bungs­kos­ten. Am bes­ten ori­en­tier­t man sich an den An­ga­ben des Ver­siche­rers.

  • Die Ver­siche­rung kann nicht über­tra­gen wer­den. Je­doch be­steht die Mög­lich­keit, Part­ner oder Part­ne­rin so­wie Kin­der eben­falls mit ei­ner pri­va­ten Un­fall­ver­siche­rung ab­zu­sichern.

  • Im Un­terschied da­zu si­chert ei­ne Be­ruf­sun­fäh­igkeits­ver­siche­rung nicht nur bei ei­nem Un­fall ab, son­dern auch dann, wenn man auf­grund ei­ner Krank­heit be­ruf­sun­fähig wird. Im Fall ei­ner Be­ruf­sun­fäh­igkeits­ver­siche­rung hän­gen die Kos­ten von per­so­n­lichen Fak­to­ren wie un­ter an­de­rem Al­ter, Be­ruf, Ge­sun­heits­zu­stand und ge­wünsch­ter BU-Ren­ten­höhe ab.

    • Verbraucherzentrale: „Private Unfallversicherung – überflüssig oder sinnvoll?“,  www.verbraucherzentrale.de (Abruf 6.07.2022)
    • Verbraucherzentrale: „Berufsunfähigkeit: Wie sich gegen den Verlust des Einkommens absichern“, www.verbraucherzentrale.de (Abruf 7.07.2022)
    • Finanztip: „Gesetzliche Unfallversicherung – Gratis-Schutz für Arbeitnehmer im Job und unterwegs“, www.finanztip.de (Abruf 7.07.2022)
    • Finanztip: „Gesetzliche Unfallversicherung – Diese Leistungen zahlt die Unfallversicherung“, www.finanztip.de (Abruf 5.07.2022)
    • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de (Abruf 8.07.2022)
    • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, www.gdv.de (Abruf 7.07.2022)

    Alle Angaben ohne Gewähr.

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