Glücklicher Mann im Rollstuhl mit dem Handy, während er eine Pause von der Arbeit zu Hause.© Drazen Zigic

Kosten nach einem Unfall: Barrierefreies Wohnen

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Unfälle können schwerwiegende Folgen haben und u. a. einen Umbau des Wohnraums erfordern. Wir erklären Ihnen, was barrierefreies Wohnen bedeutet und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

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Wie ein Unfall das Leben verändert

Stürze sind laut Statistischem Bundesamt für 80 % der Unfälle im Haushalt verantwortlich. Bei Renovierungsarbeiten kann es beispielswiese schnell zu einem Sturz von der Leiter kommen. Ist dieser Sturz besonders unglücklich, kann die Wirbelsäule verletzt werden, der Verunglückte ist von der Hüfte abwärts gelähmt und für den Rest seines Lebens auf einen Rollstuhl angewiesen. Der Alltag im gewohnten häuslichen Umfeld ist ab diesem Zeitpunkt mit vielen Hürden verbunden. Eine einfache Treppe oder eine handelsübliche Dusche werden zu Herausforderungen. Der gesamte Wohnraum muss dementsprechend angepasst und umgebaut werden, so dass sich der Verunglückte in den eigenen vier Wänden bewegen sowie ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Barrierefreies Wohnen macht es ihm möglich, seiner täglichen Routine weiterhin nachzugehen.

Was ist barrierefreies Wohnen?

Die Definition des Begriffs „barrierefrei“ findet sich in dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG § 4). Dort heißt es: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Der Begriff „barrierefrei“ ist somit rechtlich definiert und bedeutet, dass Räume sowie Alltagsgegenstände bequem erreichbar, begehbar, nutzbar und zugänglich sind.

Ähnliche Wörter wir „barrierearm“ oder „barrierereduziert“, die Sie oft in Wohnungsbeschreibungen finden, erfüllen die Kriterien der DIN-Norm 18040 für barrierefreies Bauen nur teilweise.

Wann ein barrierefreier  Umbau notwendig? 

Der Umbau einer Wohnung ist notwendig, wenn eine körperliche Behinderung vorliegt und es dem Betroffenen nicht mehr möglich ist, seine Räumlichkeiten ohne fremde Hilfe zu nutzen.

Insbesondere für Personen mit einer Gehbehinderung, die einen Rollstuhl oder  Rollator benötigen. Wichtig sind dabei vor allem ebenerdige Bereiche sowie breite Türen und viele Freiflächen.
Eine barrierefreie Wohnung erleichtert Senioren den Alltag, wenn altersbedingte körperliche Einschränkungen auftreten.
In Mietwohnungen dürfen Umbaumaßnahmen nur mit der Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dieser ist allerdings dazu verpflichtet, den Maßnahmen zuzustimmen, wenn diese dringend notwendig sind. Wohnungs- oder Hauseigentümer haben freie Hand bei der Gestaltung.

Wann liegt eine Behinderung vor?

Nach Definition des § 3 Behindertengesetzes (BGG) liegt eine Behinderung vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Somit gelten in Deutschland etwa 6,6 Millionen Menschen und insgesamt 8 % der Weltbevölkerung als behindert. Die Tendenz ist steigend, da Menschen heutzutage immer älter werden und eine altersbedingte, körperliche Behinderung immer wahrscheinlicher wird. Beinahe jeder dritte Schwerbehinderte ist bereits 75 Jahre und älter. Ein Unfall kann einen allerdings in jedem Lebensalter treffen.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei einem behindertengerechten Umbau rechnen?

Durchschnittliche Kosten  für den barrierefreien Umbau eines Hauses/einer Wohnung mit vier Zimmern + Umbau/Anschaffung der entsprechenden Fortbewegungsmittel:

Bad18.000 €
Schlafzimmer10.000 €
Küche12.000 €
Wohnzimmer20.000 €
Treppenlift29.000 €
Rampe10.000 €
Rollstuhl2.000 €
Auto45.000 €
Insgesamt146.000 €
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Was muss in den einzelnen Zimmern umgebaut werden?

In Wohnzimmer und Schlafzimmer sollte jeweils ein rollengeeigneter Fußboden (z. B. aus Laminat oder Parkett) verlegt werden. Lichtschalter, Fenster, Steckdosen und Ablageflächen müssen so montiert werden, dass sie vom Rollstuhl aus erreichbar sind. Ebenso müssen Bedienelemente der Heizung entsprechend angepasst oder mit einer Fernsteuerung ausgestattet werden.

In der Küche müssen die Arbeitsflächen mit einem Rollstuhl unterfahrbar oder höhenverstellbar sein. In der Spüle sollte ein längerer Brauseschlauch montiert werden und Elektrogeräte müssen vom Rollstuhl aus erreichbar sein.

Ein barrierefreies Badezimmer benötigt eine befahrbare Dusche oder eine Duschwanne. Diese sollte idealerweise nicht mehr als 50 cm hoch sein. Die Installation eines Liftsystems kann ebenfalls notwendig sein. Weiterhin sollten die Wände stabil genug sein, damit Stütz- und Haltegriffe sicher befestigt werden können. Das Waschbecken muss unterfahrbar sein.

In allen Räumen sollten Lichtschalter, Steckdosen und sonstige Bedienelemente auf erreichbare Höhe montiert werden!

Befindet sich die Wohnung in einem oberen Stockwerk oder erstreckt sich der gesamte Wohnraum über mehrere Etagen, ist die Installation eines Treppenlifts unumgänglich. Stufen am Hauseingang erfordern den Einsatz einer Rampe.

Die Kosten gehen allerdings über Wohnraumanpassungen hinaus. Um mobil zu bleiben, benötigen Betroffene sowohl einen Rollstuhl als auch ein behindertengerechtes Fahrzeug. Hier werden, als Ersatz für Fußpedale, Steuerelemente für die Hände eingebaut. Weiterhin erfolgt der Einbau eines Einstiegs- und Verladesystems für den Rollstuhl, die Anpassung der Sitzschienen für den Fahrersitz und der Einbau eines beweglichen oder rotierenden Sitzes. 

Checkliste: Wie sollte eine barrierefreie Wohnung eingerichtet werden?

  • Eine Erdgeschosswohnung ist ideal, besonders für Rollstuhlfahrer!
  • Wird eine Etagenwohnung bewohnt, sollte ein großzügiger Aufzug vorhanden sein!
  • Bewegungsflächen sollten mindestens 150 x 150 cm groß sein, damit Rollstuhl und Rollator problemlos bewegt werden können. Die Bodenbeläge sollten rutschhemmend sein!
  • Durchgänge für einen Rollstuhl sollten mindestens 90 cm breit sein!
  • Auch sollten die Türen 205 cm hoch sein. Griffe und Drücker müssen in einer Höhe von 85 cm angebracht werden!
  • Stufen sollten mit Rampen versehen werden.
  • Kabel sollten weitestgehend vermieden und schnurlose Geräte genutzt werden!
  • Die Verriegelung von Fenstern sollte bei maximal 105 cm Höhe angebracht sein! Ansonsten bieten automatische Schließsysteme eine gute Alternative.
  • Die Dusche sollte bodengleich sein und über eine Sitzgelegenheit sowie einen Griff an der Wand verfügen.
  • Das WC ist in einer Höhe von 46 bis 48 Zentimeter anzubringen mit Halterung zum Abstützen in unmittelbarer Nähe.
  • Eine Eck-Anordnung in der Küche erleichtert Arbeitsschritte!

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