Zahnzusatzversicherung für Kinder© AKIRA_PHOTO

Brauchen Kinder eine Zahnzusatzversicherung?

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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bis zum 18. Lebensjahr die Kosten einiger Zahnleistungen. Hierzu zählen unter anderem die halbjährliche Grundprophylaxe und die kieferorthopädische Behandlung bei schwerwiegender Fehlstellung. Nichtsdestotrotz müssen zusätzliche Leistungen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine spezielle Zahnzusatzversicherung für Kinder deckt viele Leistungen ab, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.

Kieferorthopädie – Medizinische und ästhetische Behandlung

Im Durchschnitt tragen mehr als 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen eine Zahnspange in Deutschland. Bis 2002 haben die Krankenkassen viele Kosten übernommen, seither werden die Kosten nur übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Im Durchschnitt kostet eine kieferorthopädische Behandlung  mehrere tausend Euro, wobei die Beteiligung der Krankenkasse von der Ausprägung der Fehlstellung abhängt. Man unterscheidet fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) – hierbei übernimmt die Krankenkasse die Kosten erst ab Stufe drei. Leichtere Fehlstellungen hingegen müssen bei kieferorthopädischer Behandlung aus eigener Tasche gezahlt werden (Stufen 1 und 2). 

Eine Zahnspange wird von der gesetzlichen Krankenkasse zu 80 Prozent übernommen, wobei die restlichen 20 Prozent aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Berücksichtigt werden muss, dass das vorgelegte Geld nach einer erfolgreichen Behandlung zurückerstattet wird. Diese Zahlmethode soll den Anreiz setzen am Erfolg der Behandlung selbst beizutragen. Dem Patient wird eine Auswahl von Zahnspangen mit unterschiedlichem Tragekomfort und Ästhetik angeboten, die ihm unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen. Jedoch übernimmt  die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für eine Behandlung mit einfachen Metallbrackets und Stahlbögen, die mit Gummis befestigt werden. 

Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Darunter fallen Zahnspangen, die schonender oder optisch besser aussehen. Beispielsweise können Zusatzkosten bei Brackets anfallen, das sind Klebeplättchen, die auf die Zähne geklebt werden. Brackets werden kleiner und flacher, in Kunststoff oder Keramik sowie selbsthaltend ohne Gummis angeboten ( selbstligierend). Ebenso werden bestimmte Pflegemaßnahmen  z. B. die professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung, die Glattflächenversiegelung der Zähne, Langzeit – Retainer, die nach der Behandlung  das erzielte Ergebnis aufrechterhalten sollen, von der Krankenkasse nicht übernommen.  Eine zusätzliche Pflegemaßnahme kann von Bedeutung sein, da Zahnspangenträger einem erhöhten Kariesrisiko ausgesetzt. Der Grund hierfür ist, dass Essensreste sich in den Brackets festsetzen können. Eine Zahnreinigung verringert das Kariesrisiko bei Zahnspangenträgern. Einen weiteren Schutz vor Karies bietet die Glattflächenversiegelung. Sie ist ein Schutzlack, der vor dem Kleben der Brackets auf die Zähne aufgetragen wird. 

Zahnprophylaxe – Zahnreinigung und Schutz vor Karies

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zum 18. Lebensjahr halbjährlich eine Art Grundprophylaxe. Die Grundprophylaxe bietet keinen vollständigen Schutz der Zähne, darum sind individuelle Maßnahmen erforderlich, die jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Zuzahlungen können  anfallen, wenn das Kind oder der Jugendliche eine festsitzende Zahnspange hat. Der Grund ist, dass die zahnärztliche Reinigung zeitintensiver und komplexer ist.  Hierbei kommt eine Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Sie übernimmt unter anderem die Kosten einer professionellen Zahnreinigung und die Kosten einer Fissurenversiegelung. Eine Versieglung der Rillen, auch Fissuren genannt, schützt vor der Ansammlung von Bakterien und bietet somit einen Schutz vor Karies.

Parodontose – bei Kindern meist durch ungesunde Ernährung verursacht

Eine Parodontose ist eine Entzündung des Zahnfleisches, die unbehandelt zum Verlust des Zahnes führen kann. Es gibt unterschiedliche Ursachen, die eine Parodontose hervorrufen können. Eine Ursache kann eine schlechte Mundhygiene, ungesunde Ernährung und ein geschwächtes Immunsystem sein.

Kinder und Jugendliche sind durch den Verzehr von Süßigkeiten und der Vernachlässigung  einer gründlichen Mundhygiene einer Entzündung des Zahnfleisches mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgesetzt. Die Kosten für eine Parodontosebehandlung werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Jedoch werden spezielle Verfahren nicht übernommen, darunter fällt zum Beispiel die Laserbehandlung.  Zudem übernimmt die Krankenkasse eine erneute Parodontose – Behandlung  nur alle zwei Jahre.

Zahnimplantat – schon in jungen Jahren möglich 

In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht die Kosten für Zahnimplantate. Es werden ausschließlich Festzuschüsse angeboten, die 60 Prozent einer Regelversorgung betragen. Das sind in den meisten Fällen ein paar hundert Euro, während die tatsächlichen Kosten um die tausend Euro für ein einziges Implantat liegen.

Ein Zahnimplantat kann für Jugendliche in Frage kommen, wenn der Zahn durch äußere Einflüsse beschädigt wird. Beispielsweise kann der Jugendliche in der Freizeit oder beim Sport durch einen Schlag oder Stoß seinen Zahn verlieren. Wichtig bei einer Zahnimplantat-Behandlung ist, dass der Kieferknochen schon ausgebildet ist.

Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für Kinder

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bietet viele Vorteile, die in einer gesetzlichen Krankenkasse unberücksichtigt bleiben. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte nicht nur Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Zahnimplantate und Kieferorthopädie erstatten, sondern auch zahnerhaltende Leistungen für die Zahnprophylaxe übernehmen. Mit zahnerhaltenden Maßnahmen können Schäden vorgebeugt werden. Ob eine professionelle Zahnreinigung oder die Versieglung der Zähne – der Schutz der Zähne hat heutzutage höchste Priorität. Unter dem Strich gesehen, ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder eine gute Wahl, um finanzielle Eigenbeteiligungen bei den Zähnen  zu senken.

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Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

Quellen

Kfo-Versicherungsvergleich: Zahnzusatzversicherung Kinder – sinnvoll oder nicht? (Stand: 07.03.2024).

Transparent beraten: Zahnzusatzversicherung für Kinder. Tarifvergleich und Ratgeber. (Stand: 07.03.2024).

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