Zahn abgebrochen© Tyler Olson

Zahn abgebrochen: Was ist zu beachten?

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Text fachlich geprüft von Rumen StanchevZahnarzt mit Behandlungs­schwerpunkte Alters­zahnmedizin, Kiefer­orthopädie, Implantologie, Prothetik
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Darauf ist man mit seinem Erste-Hilfe-Set meist nicht vorbereitet: ein unglücklicher Sturz zu Hause oder auf dem Weg zur Arbeit und schon ist ein Schneidezahn abgebrochen. Kinder und Jugendliche erleiden Zahnunfälle besonders häufig. Dabei begünstigen risikoreiche Sportarten Verletzungen an Zähnen und Kiefer. Aber auch wurzelbehandelte Zähne neigen eher als gesunde zu Verletzungen. Wer dann rasch handelt, kann schlimme Folgen mindern oder ganz vermeiden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man sich in der akuten Situation richtig verhält.

Ausgeschlagener oder abgebrochener Zahn: Erste-Hilfe-Tipps

Das sollten Sie tun:

  • Ruhe bewahren und überlegt handeln
  • Bei starker Blutung auf ein Stofftaschentuch beißen und ggf. äußerlich kühlen.
  • Ausgefallene bzw. abgebrochene Zähne suchen (ganzen Zahn niemals an der Wurzel anfassen, sondern nur an der Zahnkrone).
  • Zahn oder Zahnstück in Zahnrettungsbox (aus der Apotheke) legen und damit sofort zum Zahnarzt oder zahnärztlichen Notdienst.
  • Alternativ: Zahn in ein Glas o.ä. legen und mit Speichel bedecken. Ggf. H-Milch nehmen oder isotone Kochsalzlösung (gibt es in der Apotheke). Notfalls in Plastikfolie wickeln. Zahn oder Zahnstück müssen unbedingt feucht gehalten werden, bis der Zahnarzt erreicht wird.
  • Sofort zum Zahnarzt oder zahnärztlichen Notdienst begeben. Dort kann die zahnrettende Behandlung erfolgen.
  • Den Vorfall der Versicherung melden.

Das sollten Sie nicht tun:

  • Ist der Zahn komplett ausgebrochen, also mit Wurzel –  nur an der Zahnkrone anfassen. Niemals die Wurzel berühren, da sonst noch funktionsfähige Zellen geschädigt werden könnten.
  • Keinesfalls versuchen, Zähne selbst wieder einzusetzen. Das könnte die feinen Wurzelfasern zerstören und eine Reimplantation wäre dann ausgeschlossen.
  • Nicht versuchen, das Zahnstück selbst wieder anzufügen oder zu kleben.
  • Keinesfalls reinigen oder gar desinfizieren.
  • Lassen Sie den Zahn oder das Zahnstück nicht austrocknen.
  • Legen Sie den Zahn oder das Zahnteil niemals in Wasser ein.
  • Lassen Sie keine unnötige Zeit verstreichen bevor Sie einen Zahnarzt aufsuchen.

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Zahnunfall – was tun?

Jedes dritte Kind verletzt sich beim Spielen oder beim Sport einmal die Zähne. Aber auch Erwachsene bleiben von Zahnunfällen nicht verschont. Ein Sturz mit dem Fahrrad oder beim Spaziergang auf glattem Gehweg im Winter – wenn der Zahn abgebrochen oder ausgefallen ist, tut schnelle Hilfe Not. Dabei gibt es einige wesentliche Verhaltensweisen zu beachten, die helfen können, den Schneide- oder Backenzahn zu retten.

Welche Arten von Zahnverletzungen gibt es?

Kommt es beispielsweise bei einem Zusammenstoß zu einer Zahnverletzung, dem sog. Zahntrauma, sollte schnellstmöglich ein Zahnarzt aufgesucht werden. Er stellt fest, ob die Zahnoberfläche (Zahnschmelz) oder die Zahnpulpa mit dem Nervengewebe des Zahns (Zahnnerven) geschädigt sind.

Neben abgebrochenen Zahnstücken (Fraktur) oder komplett ausgebrochenen Zähnen (Avulsionsfraktur) können auch folgende Verletzungen vorliegen:

  • Erschütterung (Konkussion): Der Zahnunfall hat zu einer Erschütterung in der Alveole (Zahnfach) mit einem Bluterguss geführt. Er ist nun berührungs- und druckempfindlich.
  • Lockerung (Subluxation): Der Zahn ist durch den Unfall locker geworden und evtl. kommt es auch zu Blutungen.
  • Verlagerung (Dislokation): Die Krafteinwirkung beim Zahntrauma führt zu einer Dehnung bzw. Stauchung des knöchernen Zahnfachs im Kieferknochen. Infolgedessen kommt es zu einer Lageänderung des Zahnes.
  • Hineinpressung (Intrusion): Die Zahnverletzung ist so schwer, dass der Zahn in den Kieferknochen hineingeschlagen wird. Dadurch scheint der Zahn optisch kürzer zu sein.

Was tun, wenn keine Zahnrettungsbox verfügbar ist?

Beim Verlust oder Abbruch eines Zahnes gilt es, mit dem abgebrochenen Zahnstück oder dem ausgebrochenen Zahn möglichst rasch zum Zahnarzt zu kommen. Ist keine Zahnrettungsbox verfügbar, kann der Zahn auch anders gelagert und transportiert werden. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass er nicht austrocknet. Da jede Aufbewahrungslösung das kontinuierliche Absterben der Zellen lediglich hinauszögert, muss im Notfall schnell agiert werden. Während der Zahn in der Zahnrettungsbox bis zu 48 Stunden gelagert werden kann, bieten andere Alternativen nur erheblich kürzere Lagerfristen.

Der Zahn kann im Notfall auch so aufbewahrt werden:

  • im Speichel, der in einem Gefäß gesammelt wird: 15 bis 30 Minuten
  • in einer Plastikfolie: 15 bis 30 Minuten
  • in einer isotonen Kochsalzlösung: 30 Minuten
  • in H-Milch: 1 bis 2 Stunden

Zahnstück abgebrochen – Reparatur möglich?

Ob der Zahnarzt einen abgebrochenen Zahn retten kann, hängt davon ab, in welchem Zustand sich das Zahnstück befindet. Ist nur ein kleiner Teil des Zahns abgebrochen und wurde der Zahnnerv nicht beschädigt, können Zähne mit hoher Wahrscheinlichkeit repariert werden. Dies ist sogar nach längerer Zeit noch durchführbar. Wenn es jedoch aus dem Zahn blutet, könnte der Nerv geschädigt worden sein. Dann gilt es schnell zu reagieren, bevor er sich entzündet und womöglich nicht mehr gerettet werden kann. Der abgebrochene Zahn oder die abgebrochene Krone müssen unbedingt mit zum Zahnarzt gebracht werden.

Abgebrochenen Zahn kleben

Dank einer speziellen Klebetechnik kann ein Zahnarzt abgebrochene Zahnteile – ob vom Schneidezahn oder Backenzahn – in der Regel wieder ankleben. Dazu wird auf die Bruchstelle Kunststoffkleber aufgebracht und die Klebestelle mittels Polymerisation (Blaulichtlampe) ausgehärtet. Der entsprechende Zahn sollte für einige Zeit nur mit Vorsicht beansprucht werden, bevor die Kaufunktion dann wieder vollständig hergestellt ist.

Wenn der abgebrochene Zahn nicht geklebt werden kann

Auch wenn sich ein Zahnteil nicht mehr fixieren lässt, kann der Zahnarzt den geschädigten Zahn so behandeln, dass er wieder voll funktionsfähig ist. Fehlt nur eine kleine Zahnecke, dann kann man diese ggf. durch einen Aufbau mit kunststoffhaltigem Material ersetzen. Bei größeren Schäden wird der Zahn meist mit einer Teilkrone oder kompletten Überkronung versorgt.

Ist es durch den Bruch zu einer Öffnung der Nervhöhle gekommen, muss der Nerv unter Umständen entfernt und die Wurzel behandelt werden. Nachdem der Zahnarzt  die Wurzelfüllung eingebracht hat, kann der Zahn meist wieder aufgebaut werden. Nur bei irreversiblen Schäden kommen eine Brücke oder ein Implantat zum Einsatz.

Werden auch verletzte Milchzähne behandelt?

Auch verletzte oder in ihrer Position verschobene Milchzähne sollten nach Zahnunfällen schnell behandelt werden. Im schlimmsten Fall können bleibende Schäden an den noch nicht durchgebrochenen Folgezähnen entstehen, die sich als Zahnkeim unter bzw. hinter den Milchzähnen befinden. In der Zahnklinik oder beim Zahnarzt kann im Notfall rasch festgestellt werden, ob die Zahnverletzung eher harmlos ist oder eine komplexe Behandlung erfordert. Wie schwer eine Verletzung tatsächlich ist, erfährt man häufig erst durch ein Röntgenbild oder einen Kältetest durch den Arzt.

Welche Erfolgsaussichten bietet eine Zahnunfallbehandlung?

Grundsätzlich gilt: Je eher ein Zahnarzt aufgesucht wird, desto erfolgversprechender sind die Chancen auf einen positiven Behandlungsverlauf. Ganz wichtig ist es, einen ausgefallen Zahn oder ein Zahnstück mit zum Arzt zu bringen. Keinesfalls darf der Zahn während des Transports austrocknen. Daher sollte eine Zahnrettungsbox das Erste-Hilfe-Set ergänzen. In ihr kann ein ausgefallener Zahn mindestens 24 Stunden vital gehalten werden. Die Lagerungszeit in Speichel oder anderen empfohlenen Flüssigkeiten beträgt dagegen nur zwischen 30 Minuten und maximal zwei Stunden. Sind Zähne nach einem Zahntrauma gelockert oder verschoben, sollten sie möglichst schnell geschient werden. Ob ein ausgefallener Zahn reimplantiert werden kann oder durch eine Brücke oder ein Implantat ersetzt werden muss, hängt vom Umfang der Verletzungen ab. Ein abgebrochener Zahn kann meist erfolgreich geklebt werden, wenn der Zahnnerv nicht geschädigt wurde.

Zahnunfall bei Kindern – mit Zahnschutz vorbeugen

Viele Trendsportarten bergen eine hohe Verletzungsgefahr. Angefangen bei Hockey und Rollerblading, über Inlineskaten und Snowboarden, bis hin zum Mountainbiking. Laut einer Statistik des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte erleidet mehr als jedes dritte Kind bis zu seinem 16. Lebensjahr einen Zahnunfall. Um Kinder davor zu schützen, sollten sie bei risikoträchtigen Sportarten einen Mundschutz tragen. Der sog. Mouthguard ist eine individuell gefertigte Kunststoffschiene. Zunächst nimmt der Zahnarzt dafür einen Gebissabdruck – dann fertigt der Zahntechniker den passgenauen Mundschutz. Zwar kann man einen Mundschutz auch im Sportgeschäft erwerben, aber der ist meist nur unzureichend, da nicht auf die individuelle Gebissform ausgelegt. Bei vielen Sportarten reicht es auch schon, eine Schiene zu tragen, die die oberen Zähne schützt. Im Fall einer Kollision dämpft sie deutlich und trägt dazu bei, Zahnverletzungen um bis zu 60 Prozent zu reduzieren.

Ein Mundschutz sollte beim Tragen nicht stören, Atmung oder Sprache in keiner Weise einschränken. Er muss in regelmäßigen Abstanden erneuert werden, da der Kiefer bei Kindern noch wächst.

Zahn abgebrochen nach Wurzelbehandlung 

Es kommt vor, dass Zähne nach einer erfolgten Wurzelkanalbehandlung und anschließender starker Beanspruchung abbrechen. Dies gilt nicht nur für den Frontzahnbereich, sondern insbesondere für Backenzähne. Die Kaukräfte beim Zerkleinern der Nahrung im Mund sind sehr stark und wenn dann noch auf etwas besonders Hartes gebissen wird, kann die Zahnkrone unter Umständen abbrechen. Wurzelbehandelte Zähne werden mit der Zeit spröde und sollten daher entsprechend überkront werden. Wie genau im Einzelfall vorzugehen ist – das entscheidet der behandelnde Zahnarzt. Eventuell ist auch das Einsetzen einer Brücke oder eines Implantates angezeigt.

Zahnunfall mit Zahnverfärbung

Zahnunfälle können auch noch nach Jahren zu Verfärbungen der Zähne führen. Ursache sind meist abgestorbenes Zahnnervengewebe oder Einlagerungen von Blutabbauprodukten. Insbesondere im Frontzahnbereich empfinden viele Betroffene diese posttraumatischen Zahnverfärbungen als ästhetische Beeinträchtigung. Sie können unmittelbar Folge des Unfalls sein oder auch Ergebnis einer nicht adäquaten Wurzelkanalbehandlung. – Die natürliche Zahnfarbe kann durch unterschiedliche Methoden wieder herbeigeführt werden. Zum einen durch eine spezielle Bleichtherapie (Bleaching) oder auch durch das Einsetzen von Veneers und Lumineers.

Wer übernimmt die Kosten bei abgebrochenem Zahn?

Bricht beim herzhaften Biss in einen Apfel der Schneidezahn ab, dann ist für die Kostenübernahme der Zahnarztbehandlung die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Kann das abgebrochene Zahnstück nicht mehr geklebt werden, wird der Zahn ggf. mit Zahnersatz, wie einer Krone oder Brücke, versorgt. In diesem Fall übernimmt die GKV nur etwa die Hälfte der entstehenden Kosten an der Regelversorgung. Ein hoher Eigenanteil ist dann vom Patienten selbst zu tragen. Wer über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, kann seinen privaten Anteil an der Rechnung reduzieren oder muss bei entsprechendem Tarif gar keine Zuzahlung leisten.

Wurden die Verletzungen an Zähnen und Gebiss durch einen Unfall verursacht, sollte dies durch den Zahnarzt gut dokumentiert und umgehend der Unfallversicherung gemeldet werden. Hat ein Dritter den Schaden verschuldet, ist ggf. dessen Haftpflichtversicherung miteinzubeziehen. Die Dokumentation des Unglücks sollte sehr ausführlich geschehen, denn evtl. Spät- oder Folgeschäden sind oft nicht auszuschließen. Dann ist es für die Kostenübernahme durch Unfall- oder Haftpflichtversicherung wichtig nachweisen zu können, dass die gesundheitlichen Probleme tatsächlich auf den früheren Zahnunfall zurückzuführen sind. Hohe Kosten, beispielsweise für ein Implantat, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht trägt, werden dann ggf. gedeckt.

Zahnzusatzversicherung für Behandlungen nach einem Unfall

Sind evtl. Folgeschäden nicht mehr eindeutig mit einem früheren Unfall in Verbindung zu bringen, kann es sein, dass weder Unfall- noch Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen. Die Behandlung wird dann über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Allerdings übernimmt die GKV bei Zahnersatz nur etwa 50 Prozent der Kosten. Und das auch nur bezogen auf die vorgesehene Regelversorgung. Patienten haben in diesem Fall einen hohen Anteil an den Leistungen selbst zu tragen. Wer hier rechtzeitig vorsorgt und eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, kann seinen Eigenanteil an der Zahnarztrechnung erheblich reduzieren und viel Geld sparen. Wie viel, das hängt vom gewählten Versicherungsanbieter und vom Tarif der Zahnzusatzversicherung ab.

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Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

Quellen

Casa Dentalis: Zahn abgebrochen: 6 Dinge, die Sie jetzt tun müssen! (Stand: 28.02.2024).

Dr. Langenbach: Zahn abgebrochen – was tun? In: Zahnarztpraxis Dr. Langenbach. (Stand: 28.02.2024).

Dr. med. dent. Pantas, E.: Zahn abgebrochen, in: Dr. Pantas Zahnzentrum Düsseldorf. (Stand: 28.02.2024).

Schmidt, P: Zahn abgebrochen – was soll ich tun? In: Praxis für Zahnmedizin DS Peter Schmidt. (Stand: 28.02.2024).

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