Zahnzusatzversicherung für Kinder© visualspace
Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger 2024

Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Zahnprophylaxe
  • Kieferorthopädie (KIG 1-5)
  • Schon für 10,- € im Monat

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Warum ist eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder sinnvoll?

Zahn­behandlungen sind auch bei Kindern mit hohen Kosten verbunden. Richtig teuer wird es vor allem bei kieferorthopädischen Leistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei den als behand­lungs­würdig eingestuften Fällen nur eine einfache Grund­versorgung. Wer eine Be­handlung nach modern­sten Standards der Kiefer­orthopädie für sein Kind wünscht, muss einige Zusatz­leistungen privat tragen, es sei denn man hat eine Zahn­zusatz­versicherung. Eine Zahns­zusatzs­versicher­ung übernimmt die Kosten.

Unsere Zahn­zusatz­versicherung Jetzt Beitrag berechnen

BasisDer günstige Einstieg
Kostenerstattung

50 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 100 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab10 €
Online abschließen
KomfortTop Preis/Leistung
Kostenerstattung

70 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 140 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab14 €
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PremiumTop Schutz zum Bestpreis
Kostenerstattung

80 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 160 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab16 €
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ExklusivTESTSIEGER
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 200 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab20 €
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Vorteile der Zahnzusatzversicherung für Kinder bei der DFV

Kieferorthopädische Behandlungen stehen bei über der Hälfte aller Kinder und Jugendlichen auf der Tagesordnung und haben damit den größten Anteil an ärztlichen Behandlungen in dieser Alters­klasse. Die entstehenden Kosten belaufen sich auf mehrere tausend Euro, wovon die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht immer 100 Prozent übernehmen. Mit einer Zahn­zusatz­ver­sicher­ung garantieren Sie Ihrem Kind die bestmögliche Behandlung und müssen sich keine Gedanken über die Kosten folgender Leistungen machen:

  • Kieferorthopädie (KFO): Kostenerstattung für feste und lose Zahnspangen in allen Kieferorthopädischen Indikationsgruppen von KIG 1 (leichte Zahnfehlstellung) bis KIG 5 (sehr schwere Zahnfehlstellung).

  • Kieferorthopädische Zusatzleistungen: Mini-Brackets, Speed-Brackets, unsichtbare Zahnspangen etc.

  • Prophylaxe: Vor allem bei festsitzenden Zahnspangen ist die Prophylaxe mehrmals pro Jahr notwendig, um Zahnbelag zu entfernen.

  • Versiegelung: Die Krankenkasse zahlt nur für die Versiegelung der Backenzähne. Mit einer Zahnzusatzversicherung  sind auch Schneide- und Eckzähne keine Frage der Kosten.

  • Hochwertiges und langlebiges Material: Das ist vor allem bei Zahnfüllungen und Zahnkronen wichtig.

Zahnzusatzversicherung Vergleich Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Zahnzusatzversicherung für Kinder Testsieger Stiftung Warentest

Unsere Kinder Zahnversicherung

9-facher Stiftung Warentest Testsieger

Unser DFV-ZahnSchutz Exklusiv wurde von Stiftung Warentest (08/2024) zum neunten Mal in Folge als Testsieger mit Bestnote „SEHR GUT“ (0,5) ausgezeichnet.

Leistungsbereiche Zahnzusatzversicherung für Kinder

Zahnprophylaxe-Kinder© Neustockimages

Zahnprophylaxe

Eine regelmäßige, professionelle Zahnreinigung ist auch in jungen Jahren wichtig. Vor allem dann, wenn sich Ihr Kind in einer Zahnspangen-Behandlung befindet oder genetisch bedingt schlechte Zähne hat. Bei einer kiefer­or­tho­pä­dischen Be­handlung sind die Zähne schwer zu­gäng­lich, was eine um­fang­reiche Rei­ni­gung erschwert. Somit können sich bspw. Bakterien bilden, die den kiefer­ortho­pä­di­schen Be­hand­lungs­erfolg be­ein­trächtigen können. Bei der professionellen Zahn­reinigung entfernt der Zahnarzt unter anderem Zahnstein und Plaque, so dass Bakterien und Ablagerungen keine Chance haben.

Die gesetzlichen Kassen bezahlen die pro­fe­ssionelle Zahnreinigung nicht voll­umfänglich. Manche bezuschussen sie lediglich. Die Kinder-Zahnversicherung der DFV gehört zu den besten Tarifen und übernimmt bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für die Zahn­pro­phylaxe.

Fissurenversiegelung Kinder© rh2010

Fissurenversiegelung

Die Fissurenversiegelung soll das Kariesrisiko senken, indem die Backen­zähne mit einer dünnen Kunststoff-Schicht versiegelt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt diese Leistung nur für die großen Backen­zähne. Es ist allerdings sinnvoll, auch die vorderen kleinen Backen­zähne bei Kindern versiegeln zu lassen, wenn die Zähne anfällig für Karies sind. Die Kinder Zahnzusatzversicherung der DFV erbringt bis zu 100 % Kostenerstattung für diese Leistung.

Zahnfüllung Kinder© Africa Studio

Zahnfüllungen

Süßigkeiten und gezuckerte Getränke sorgen regelmäßig für "Säureattacken", in deren Folge Zahnschäden entstehen können. So sind Zahn­füllungen auch in sehr jungen Jahren keine Selten­heit.

Mit der Zahnzusatzversicherung für Kinder bekommt Ihr Kind viel mehr als die günstigen Kassenfüllungen. Sie erhalten bis zu 100 % der Kosten für hochwertige Kunst­stoff- und Kom­po­sit­füllung­en oder Inlays (Einlagefüllungen) aus Gold und Keramik, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

KinderZahnSchutzbrief-Zahnbehandlungen© robertprzybysz

Zahnbehandlungen

Parodontose entsteht durch besonders aggressive Bak­terien­ar­ten, die auch schon im jugendlichen Gebiss massive Schä­di­gung­en hervorrufen können. In diesen Fällen ist eine sofortige wei­ter­gehende Diagnostik und Therapie beim Zahnarzt dringend erforderlich, um den drohenden Zahnverlust zu vermeiden.

Auch bei Wurzel- und Parodontosebehandlung können Sie sich auf die private Zahn­zu­satz­ver­sicherung für Kinder verlassen. Diese erstattet bis zu 100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen.

Schmerzausschaltung Kinder© HBS

Angst- und Schmerzausschaltung

Bei Kindern und Jugendlichen, die Angst vor dem Zahnarzt-Besuch haben, kann eine Zahn­zusatz­versicherung Sie als Eltern finanziell entlasten. Top-Tarife wie der DFV-ZahnSchutz übernehmen die Kosten auch für alternative Angst- und Schmerz­ausschaltung z. B. mit Akupunktur.

KinderZahnSchutzbrief-Kieferorthopaedie© Robert Przybysz

Kieferorthopädie

Bei rund der Hälfte aller Kinder liegt eine Zahn­fehl­stel­lung vor. An­hand der kie­fer­ortho­pä­di­schen In­di­kations­gruppen (KIG) stellt der Kiefer­orthopäde den Grad der Fehl­stel­lung fest. Abhängig von der Beurteilung (KIG 1-5) kommen gesetzliche Kranken­ver­sicher­ung­en für die Zahnbehandlung auf. Allerdings erbringen sie nur bei Behandlungen der Schwere­grade KIG 3, KIG 4 und KIG 5 auch Leistungen. Die Mehr­kosten im Rahmen der KIG 3-5-Behandlung sowie die Behandlungskosten für KIG 1 und KIG 2 werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, obwohl sie oftmals sinnvoll und notwendig sind.

Unsere Kinder Zahnzusatzversicherung, erstattet bis zu 100 % der anfallenden Kosten für KFO-Leistungen unabhängig von der KIG-Einstufung. Außerdem übernehmen wir auch hochwertige Materialien, die von der ge­wöhn­lichen Kassenleistung (z. B. Edelstahl-Brackets) abweichen - wie z. B. hochwertige Keramik-Brackets.

Zahnersatz für Kinder© Monkey Business

Zahnersatz

Auf den ersten Blick ist Zahnersatz vor allem ein Thema für Erwachsene. Doch auch bei Kindern und Jugendlichen kann nach einem Sportunfall Zahnersatz nötig werden. Neben dem Schock und den Schmerzen können später auch Kau- und Sprech­schwie­rig­keit­en oder ästhetische Probleme auftreten, die das Wohl­be­fin­den des Kindes einschränken. Der Zahnarzt kann mit einem kindgerechten Zahnersatz Abhilfe schaffen.

Die private Zahnzusatzversicherung für Kinder ist auch in solchen Fällen für Sie da. Der Versicherungsschutz übernimmt bei Zahnersatz, (z. B. Kronen, Brücken und Prothesen) bis zu 100 % des Eigenanteils.

Zahnimplantate für Kinder© Yakobchuk Olena

Zahnimplantate

Das Setzen von Implantaten bei Jugendlichen wird manchmal zur Unterstützung einer Zahn­regulierung genutzt. In der Regel werden Implantate jedoch nicht vor dem großen Wachstums­schub eingesetzt. Sollte eine Zahnimplantat-Behandlung bei Jugendlichen anstehen, ist diese nur in enger Absprache mit dem jeweiligen Zahnarzt durchzuführen.

Die private Zahnzusatzversicherung für Kinder erstattet bis zu 100 % der Kosten für Zahnimplantate, inklusive Knochenaufbau.

Zahnzusatzversicherung für Kinder Die wichtigsten Gründe, eine zu haben

  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren leisten die gesetzlichen Krankenkassen zahn­farbene Kompositfüllungen, jedoch nur in einfacher Ausführung (Einschichttechnik). Fällt die Entscheidung auf eine höherwertige Lösung (Adhäsivtechnik, dentinadhäsive Mehr­far­ben­rekon­struktion) müssen die Mehrkosten privat getragen werden. Bei anderen Füllungsarten oder Inlays leisten die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Zuschuss, doch es bleibt ein sogenannter Eigenanteil, den gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssen. Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz leistet bis zu 100 % Kos­ten­er­stattung für alle Behandlungsmethoden und Materialen.

  • Die gesetzliche Krankenkasse kommt im Rahmen der Regelversorgung nur für Be­han­dlungen der KIG-Stufen 3 bis 5 auf, denn die Indikationsgruppen 1 und 2 werden als „sehr leichte“ bzw. "leichte Fehlstellung" deklariert.

    Die GKV betrachtet diese Fehlstellungen als nicht behandlungsbedürftig, da eine Korrektur nicht medizinisch notwendig sei. Allerdings entstehen durchaus auch in den KIG-Stufen 1 und 2 schwerwiegende Probleme beim Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen. Die meisten Kieferorthopäden raten auch in diesen Fällen zu einer KFO-Behandlung, bevor sich der Zustand des Kiefers und der Zähne noch weiter ver­schli­mmert.

    Die privat getragenen Kosten können sich in diesen Fällen leicht auf vierstellige Summen belaufen. Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv übernimmt für KFO-Be­han­dlungen ohne Vorleistung der GKV 2.000 € je Versicherungsfall.

  • Korrekturen durch kieferorthopädische Maß­nahmen zählen zu den häufigsten Ge­sund­heits­leistungen, die für Kinder und Jugendliche erbracht werden. Abhängig von der Beurteilung, die der Kieferorthopäde abgibt (KIG 1-5) kommt die gesetzliche Krankenkasse nur für Behandlungen der Schweregrade 3 bis 5 auf. Aber auch wenn der Versicherte KIG 3-5 zugeordnet wurde, übernimmt die GKV nur eine einfache Grundversorgung. Wer eine Be­han­dlung nach modernsten Standards der KFO für sein Kind wünscht, muss einige Zu­satz­leistungen privat tragen. Folgende Leistungen werden von der GKV auch nicht bei KIG-Einstufung 3-5 übernommen:

    • Innenliegende Zahnspange (Lingualtechnik)
    • farblose Bögen
    • Keramik- und Kunststoffbrackets
    • Mini-Brackets/Speed-Brackets
    • festsitzender Retainer
    • Funktionsanalyse
    • durchsichtige/unsichtbare Zahnspange (Invisalign)

    Viele Kieferorthopäden sind gar nicht mehr bereit, eine reine Kassenbehandlung ohne Zusatzkosten anzubieten, was zwangsläufig zu Eigenkosten führt.

    Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv leistet bis zu 100 % Kostenerstattung für alle gewünschten Behandlungen in den kieferorthopädischen Indikationsstufen 3-5.

  • Kinder erleiden nicht selten beim Sport oder Toben mit anderen Kindern Zahnunfälle. Nach einem Zahnunfall sollten Eltern mit ihrem Kind immer einen Zahnarzt aufsuchen, denn selbst kleinere Verletzungen können erhebliche Folgen nach sich ziehen. Durch Milchzahnverletzungen können z. B. die bleibenden Zähne so schwer geschädigt werden, dass sie verloren gehen. Zudem sind nicht immer nur die Zähne, sondern auch die Mundschleimhäute sowie auch Lippen und Gaumen betroffen. Nach einem Unfall mit bleibenden Zähnen, kann bei Kindern und Jugendlichen Zahnersatz erforderlich werden. Der DFV-ZahnSchutz leistet in allen Varianten immer 100 % Kostenerstattung bei unfallbedingten Behandlungen.

  • Eine Behandlung beim Zahnarzt ist oft mit Ängsten verbunden. Kindern, die nicht unter einer örtlichen Betäubung behandelt werden können, kann eine Narkose helfen und die Zahnbehandlung erst möglich machen. Da neben dem Zahnarzt auch ein Anästhesist anwesend sein muss, entstehen zusätzlich Kosten für den Narkosearzt. Eine Stunde Behandlung unter Vollnarkose kostet etwa 200 bis 250 Euro. Weiterhin stehen ängstlichen Kindern Methoden wie Verhaltensführung, Hypnose und Sedierung offen. Anästhetische Mittel sowie schonende Behandlungsmethoden werden jedoch nur in den seltensten Fällen von der GKV übernommen. Die Tarife des DFV-ZahnSchutz schützen sie vor hohen Kosten und leisten sowohl für alle anästhetischen Mittel als auch für Kariesbehandlungen ohne Bohren.

Bis zu welchem Lebensjahr gilt die Zahn­versicherung für Kinder und Jugendliche?

Die Zahnzusatzversicherung für Kinder gilt prinzipiell ein Leben lang, solange Sie nicht kündigen. Im Kindesalter ist der Monatsbeitrag besonders günstig und erhöht sich mit stei­gen­dem Alter, wobei der erste Bei­trags­sprung erst mit 21 Jahren stattfindet.

Da kieferorthopädische Maßnahmen hohe Kosten für Eltern verursachen, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abzuschließen. Bei Ihrem Zahn­zu­satz­versicherung Vergleich sollten Sie Folgendes beachten:

Wartezeit: Beim DFV-ZahnSchutz bestehen keine Wartezeiten. Leistungen können also sofort nach Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden.

Zahnstaffel: Die Grenzen für Kostenerstattungen in den ersten Versicherungsjahren können Sie dem Anhang zu den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Erstattungshöchstgrenzen bei Kie­fer­or­thopädie: Beim DFV-ZahnSchutz bieten wir für die KIG-Einstufung 3-5 bis zu 100 % Kostenerstattung ohne Höchst­grenze. Die Erstattungssätze für KIG 1-2 sehen Höchst­grenzen vor, die sie dem Anhang zu den Versicherungsbedingungen entnehmen können.

Häufige Fragen zu Zahnbehandlungen für Kinder

  • Die Leistungen der GKV gelten bis zum vollendenden 17. Lebensjahr.

    Prophylaxe:

    • Erhebung des Mundhygienestatus und Beratungsgespräch 1x pro Kalenderhalbjahr
    • Fluoridierung der Zähne mit Lack oder Gel 1x pro Kalenderhalbjahr bzw. bei hohem Karies-Risiko vierteljährlich
    • Fissurenversiegelung bei Backenzahn 6 und 7

    KFO:

    • Zahnspange bei Fehlstellung im Bereich KIG 3-5

    Weitere Behandlungen:

    • Entfernung von harten Zahnbelägen
    • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
    • Kunststoff-Füllungen im Frontzahnbereich
    • Zahnersatz z.B. Kinderkrone
  • Der DFV-ZahnSchutz gehört zu den besten Zahnzusatzversicherungen und leistet bei allen zahnärztlichen und kieferorthopädischen Be­han­dlungen. Alle Tarife bieten Schutz in den Bereichen:

    • Zahnprophylaxe (Kariesdiagnostik, Fissurenversiegelung, Professionelle Zahnreinigung)
    • Zahnbehandlungen (Entfernung von Zahnbelägen, Füllungen)
    • Zahnersatz (Kronen für Milchzähne, Vollnarkose)
    • Zahnimplantate
    • Kieferorthopädie (Zahnspange bei KIG 1-5, Speed-Brackets, unsichtbare Brackets, Invisalign)

    Auch Zähne, die bereits in der Vergangenheit mit Zahnersatz oder einer Füllung versorgt wurden, sind im Versicherungsschutz inbegriffen, sofern sie bei Antragstellung behandlungs- und be­schwer­defrei sind. Muss ein solcher Zahn­ersatz später repariert werden, ist dies in unserer Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz abgesichert.

    Die Leistungsbegrenzung des DFV-ZahnSchutz staffelt die Leistungen für die ersten vier Ver­si­cherungsjahre:

    Zahntarifersten 12 Monateersten 24 Monateersten 36 Monateersten 48 Monate
    Basismax. 625 €max. 1.250 €max. 1.875 €max. 2.500 €
    Komfortmax. 875 €max. 1.750 €max. 2.625 €max. 3.500 €
    Premiummax. 1.125 €max. 2.250 €max. 3.375 €max. 4.500 €
    Exklusiv max. 1.250 €max. 2.500 €max. 3.750 €max. 5.000 €
  • Es ist wichtig, Milchzähne zum Kauen, zum Sprechen, wegen der Ästhetik oder aufgrund ihrer Funktion als Platzhalter so lange wie möglich zu erhalten.

    Versiegelungen: Wenn ein Kind anfällig für Karies ist oder tiefe Fissuren in den Zähnen hat, dienen Versiegelungen der Karies-Vorbeugung.

    Füllungen: Werden kariöse Stellen an Milch­zähnen nicht behandelt, können sich die Karies-Bakterien auch auf die bleibenden Zähne übertragen. Die Füllung verschließt den Zahndefekt.

    Milchzahn-Kronen: Kronen stabilisieren die Zähne mechanisch und kommen zum Einsatz, wenn die Backenzähne so stark mit Karies befallen sind, dass Füllungen nicht mehr in Frage kommen. Vorzeitiger Verlust der Milch­zähne könnte, bedingt durch Platzmangel, Störungen bei der Entwicklung des bleibenden Gebisses zur Folge haben.

    Wurzelbehandlung: Ist der Zahnnerv entzündet oder abgestorben, wird eine Wurzelbehandlung nötig. Da die Karies im weichen Milchzahn rasch voranschreitet und so den Nerv erreicht, machen sich Schmerzen schnell bemerkbar.

    Platzhalter: Fällt ein Milchzahn vorzeitig aus, kann das zu Zahnverschiebungen und Platz­mangel beim Zahnwechsel führen, wodurch Zahnfehlstellungen im bleibenden Gebiss entstehen. Der Platzhalter hält den Platz für den bleibenden Zahn frei, so dass die Lücke nicht verengt.

  • Die Einstufung einer Fehlstellung im Bereich Kiefer/Zähne erfolgt in der Kieferorthopädie (KFO) auf Basis der kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. Die Gruppen 1-5 geben Art und Ausmaß einer Zahn – oder Kieferfehlstellung an. Anhand dieses Einteilungsschemas wird der kiefer­or­tho­pä­di­sche Behandlungsbedarf bestimmt. Die Zuordnung zu einer Gruppe findet unmittelbar vor Behandlungsbeginn statt. Der Arzt stellt auf diese Weise fest, ob der Ver­si­cherte Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat. Je höher die Gruppe, desto notwendiger ist die kieferorthopädische Behandlung. Kosten für die KIG-Einstufung 1-2 werden von der GKV nicht übernommen. Das heißt allerdings nicht un­be­dingt, dass in diesen Fällen keine me­di­zi­ni­sche Notwendigkeit für eine Zahnspange besteht.

    Weitere Informationen sowie nützliche Tipps finden Sie in unserem Ratgeber "KIG – was sind kieferorthopädische Indikationsgruppen?"

  • Zahnspange bezeichnet in der Kieferorthopädie (KFO) eine Apparatur, mit der Kiefer- und Zahn­fehlstellungen, die medizinische sowie ästhetische Folgen haben können, korrigiert werden. Die Art der Zahnregulierung richtet sich danach, wie stark eine Fehlstellung ausgeprägt ist. Bei der Lingualtechnik handelt es sich um eine KFO-Behandlung mit festsitzenden Appa­ra­turen, die sich aus Brackets und Draht­bögen zusammensetzen. Die Brackets werden hier auf der Zahninnenseite verklebt, während sie bei der Labialtechnik von außen angebracht werden. Eine weitere Apparatur zur Behebung von Fehlstellungen besteht in der abnehmbaren Zahnspange. Diese ist besonders unauffällig, wenn sie in Form einer unsichtbaren Zahnspange (Invisalign) genutzt wird.

    Weitere Informationen sowie nützliche Tipps finden Sie in unserem Ratgeber "Zahnspange für Erwachsene und Kinder - Arten & Kosten"

  • Eine Zahnzusatzversicherung ist ab drei Jahren empfehlenswert. Im Alter von drei Jahren ist das Milchzahngebiss in der Regel vollständig entwickelt. Damit steigt auch das Risiko für kieferorthopädische Behandlungen langsam an. Je früher Sie eine Zahnversicherung für Ihr Kleinkind oder Kind abschließen, desto besser. Sobald eine Kieferfehlstellung vor Ver­trags­abschluss festgestellt wurde, kann diese nicht mehr nachträglich versichert werden. Die Behandlung bleibt dann vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgenommen.

  • Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern und sind stark abhängig von der Art der Kie­fer­fehl­stellung sowie den zu verwendenden Spangen-Arten und Materialien. Im Regelfall ist mit mehreren tausend Euro zu rechnen - sowohl für lose als auch für feste Zahnspangen. Um sich diese Kosten zu sparen, ist ein frühzeitiger Tarif-Vergleich sowie der Abschluss einer Kinder-Zahnzusatzversicherung sinnvoll.

  • Beim DFV-ZahnSchutz gibt es keine Wartezeiten. Bei der besten Zahn­zu­satz­ver­sicherung können Sie versicherte Leistungen also sofort nach Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Hier ist lediglich der begrenzte Leistungs­umfang in den ersten Jahren zu berücksichtigen. In dieser Zeit erhalten Sie Erstattungs­höchst­beträge, die sich nach der sogenannten Zahnstaffel richten.

  • Bitte beachten Sie jedoch, dass für die an­ge­ratene oder bereits begonnene Behandlung kein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Der Versicherungsschutz besteht nur für Behandlungen, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder nicht absehbar waren.
     

  • Beim DFV-ZahnSchutz ist für jede versicherte Person ein Einzelvertrag vorgesehen. Wenn Sie mehrere Familienmitglieder versichern wollen, ist das über unseren schnellen Online-Abschluss ganz einfach und bequem möglich. Der Ab­schluss braucht gerade mal zwei Minuten. Einfach Alter eingeben und Tarifvariante auswählen.
     

  • Versiegelungen sind Teil der Prophylaxe und schützen die Zähne vor Karies. Eine Fi­ssu­ren­versiegelung ebnet die Zahnoberfläche mittels einer Kunststoff-Füllung und schützt so vor einem Eindringen der Bakterien. Die Kos­ten­übernahme der GKV beschränkt sich nur auf die Backenzähne 6 und 7, die letzten beiden Backenzähne. Die Prophylaxe-Maßnahme ist durchaus auch an anderen Zähnen mit ent­spre­chender Kariesgefährdung sinnvoll. Die Kosten für eine Versiegelung der Schneide- und Eckzähne sowie der kleinen Backenzähne über­nehmen die gesetzlichen Krankenkassen allerdings nicht.

Was zahlt die Kinder Zahnzusatzversicherung? DFV-ZahnSchutz

Unsere Zahn­zusatz­­ver­­sicherung für Kinder zahlt für

Zahnbehandlungen (z. B. Parodontose, Wurzelbehandlungen, Mikroinvasive Kariesinfiltration, Einlagefüllungen)

Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken und Reparatur des Zahnersatzes) 

Zahnimplantate

Kieferorthopädie nach kiefer­ortho­pä­dischen Indikations­gruppen (KIG) 1-5

Zahnprophylaxe und Bleaching

Angst- und Schmerzausschaltung (Narkose)

100% Kostenerstattung in jeder Tarifvariante bei unfallbedingten Zahnbehandlungen

Unsere Zahn­­versicherung für Kinder zahlt nicht für

Begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen

Erstmalige Versorgung von bereits erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaft ersetzten Zähnen 

Vorhandene Zahn- und Kieferfehlstellungen vor Neuabschluss

Kosmetische Zahnbehandlungen (z. B. Veneers)

Produkthighlights unserer Zahn­versicherung für Kinder

Rekordtestsieger: 9 Testsiege in Folge bei Stiftung Warentest (SEHR GUT 0,5)

Kostenerstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte

Keine Wartezeit

Innovationsgarantie (zukünftige, neue Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert)

Kostenerstattung per App

Gute Gründe für die DFV

Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung
Stiftung Warentest Testsieger

Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 ist zum neunten Mal in Folge TEST­SIEGER unter den Zahn­zusatz­ver­sicherungen - mit der absoluten Best­note 0,5!

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Kurz. Erklärt. Das Wichtigste zum DFV-ZahnSchutz für Kinder

Unser Erklärfilm enthält alle nötigen Informationen zu KIG-Stufen! Wir erklären´s – ganz einfach, blitzschnell, kurz & knapp zusammengefasst.

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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