Zahnzusatzversicherung kündigen© JenkoAtaman

Zahnzusatzversicherung Kündigen oder Wechseln

Jetzt clever wechseln oder kündigen!

  • Überblick über Ihre Kündigungsmöglichkeiten
  • Mustervorlage für Ihre Kündigung
  • Wann sollten Sie Ihren Tarif wechseln?
  • Profitieren Sie von einem Tarifwechsel innerhalb der DFV
  • Anleitung für einen Tarifwechsel von einem anderen Anbieter

Kündigung & Tarifwechsel Das Wichtigste zusammengefasst

Wählen Sie hier zwischen Kündigung und Wechsel

Warum kündigen?

Die Kündigung Ihrer bestehenden Zahn­zusatz­versicherung kann aus den verschiedensten Gründen sinnvoll sein. Möglicherweise sind Sie mit den Leistungen unzufrieden, die Beiträge sind gestiegen oder Sie haben womöglich ein besseres Angebot gefunden. Kündigen Sie in jedem Fall nicht voreilig und überlegen Sie sich ganz genau, ob ein Wechsel der Versicherung momentan wirklich sinnvoll ist. Folgende Gründe könnten beispielsweise für die Kündigung Ihrer Zahn­zusatz­versicherung sprechen:

Kündigungsgründe

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Unzureichende Leistungen

Die Leistungen Ihrer aktuellen Zahnzusatzversicherung entsprechen nicht mehr Ihrem Bedarf und sind unzureichend. Bestimmte Behandlungen wie z. B. Parodontose- und Wurzel­behandlungen oder auch Zahn­prophylaxe sind nicht versichert und sie möchten Ihren Versicherungs­schutz umfänglicher gestalten.

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Zu geringe Erstattung

Der Erstattungssatz Ihres aktuellen Tarifs für Zahnbehandlungen liegt beispielsweise bei unter 50 % und ist damit unzureichend. Sie sind mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis nicht zufrieden und möchte einen Vertrag mit höherem Erstattungs­satz und besserem Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Schlechter Service

Sie sind mit dem Kundenservice des Versicherers unzufrieden. Ihre Anfragen wurden gar nicht oder nur sehr verspätet beantwortet oder Sie haben nicht die Beratung erhalten, die sie sich erhofft haben. Zudem kam es möglicher­weise zu Problemen bei einem Leistungs­fall und Sie haben das Vertrauen in Ihren Versicherer verloren.

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Zu hohe Beiträge

Ihr aktueller Versicherer hat die Monatsbeiträge für Ihre Zahn­zusatz­versicherung erhöht. Die Beiträge sind nun zu teuer und für Sie nicht mehr tragbar. Sie möchten eine Zahn­zusatz­versicherung mit günstigeren Monats­beiträgen zu gleichen oder sogar zu besseren Leistungen.

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Neuer Vertrag

Sie haben ein Angebot mit besseren Leistungen zum selben Preis oder mit den gleichen Leistungen zu einem geringeren Preis gefunden und möchten das Versicherungsunternehmen nun wechseln, weil bereits ein neuer Vertrag vorliegt. Der neue Vertrag knüpft bestenfalls nahtlos an den alten Vertrag an.

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Kein Bedarf mehr

Sie verfügen momentan nicht über die nötigen finanziellen Mittel und haben sich dazu entschieden, auf eine Zahnzusatzversicherung zu verzichten. Rechnen Sie in den nächsten Jahren mit größeren Behandlungen und möchten keine Versicherung mehr abschließen, können Sie jeden Monat einen kleinen Betrag für die Zahn­gesundheit zur Seite legen.

Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es üblicherweise?

Zahnzusatzversicherung Ordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung

Bevor Sie Ihre Zahn­zusatz­versicherung kündigen können, sollten Sie sich zunächst darüber in­formieren, wann Sie Ihren aktuellen Vertrag kün­digen können. Die meisten Zahn-Tarife sehen eine Mindest­vertrags­laufzeit von zwei oder drei Jahren vor. Sie können die Zahn­versicherung vor Ablauf dieser Zeit nicht kündigen. Danach ist die ordentliche Kün­di­gung jährlich möglich. Hierbei gibt es zwei Optionen: Bei manchen An­bietern gilt das Ende des Kalender­jahres als Stichtag – unabhängig davon, wann Ihr Vertrag genau begonnen hat. Bei anderen Versicherern gilt das Ende des Versicherungs­jahres. Haben Sie Ihre Versicherung z. B. am 1. April eines Jahres abgeschlossen, endet das Versicherungs­jahr am 31. März des Folge­jahres. In beiden Fällen beträgt die ordentliche Kündigungs­frist in der Regel drei Monate. Wenn bei Ihrer Versicherung das Kalender­jahr gilt, müssen Sie also bis zum 30. September kündigen. Gilt bei Ihrer Zahn­zusatz­versicherung das Versicherungsjahr, müssten Sie im oben genannten Beispiel zum 31. Dezember kündigen, um die Drei-Monats-Frist einzuhalten.

Zahnzusatzversicherung Außerordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung 

Ein Sonder­kündigungs­recht steht Ihnen zu, wenn formale Gründe vorliegen. Sie verfügen also über ein Sonder­kündigungs­recht, wenn der Versicherer die Leistungen mindert oder die Beiträge erhöht. Hat die Versicherung Sie über die geplante Beitrags­erhöhung oder Leistungs­minderung informiert, haben Sie ab diesem Zeitpunkt zwei Monate Zeit, um von der außer­ordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. Die reguläre Kündigungs­frist gilt in solchen Fällen also nicht. Allerdings haben nicht nur Sie als Versicherungs­nehmer die Möglichkeit, den Vertrag außer­ordentlich zu kündigen. Auch der Versicherer verfügt unter bestimmten Umständen über ein Sonder­kündigungs­recht. Dieses liegt beispiels­weise vor, wenn der Versicherte falsche Angaben beim Antrag macht und damit eine Obliegenheits­verletzung begeht. 
 

Ihr DFV-ZahnSchutz Tarif passt momentan nicht zu Ihnen?

Kein Problem! Das heißt noch lange nicht, dass Sie Ihren Schutz aufgeben müssen. Wechseln Sie jetzt einfach Ihre Tarifvariante und passen so die Kostenerstattung und den Monatsbeitrag an Ihren persönlichen Bedarf an. Unser Kundenservice ist für Sie da - in der DFV-App, im DFV-Kundenportal oder auf dem Kommunikationsweg Ihrer Wahl!

Zum Kundenservice 

Kündigung der Vorversicherung Mustervorlage

Grun­d­­sät­z­­lich soll­ten Sie Ver­­­si­che­rungs­­­ver­trä­ge im­mer schrift­lich kün­di­gen. Schi­­cken Sie da­zu das Kün­di­gungs­­­schrei­ben per Post als Ein­­schrei­­ben mit Rück­­schein an Ih­ren Ver­­­si­che­­rer. Der Rück­­schein gilt als rechts­gül­ti­ger Nach­weis für die Zu­­­stel­­lung der Kün­­di­­gung. Rein ju­ris­tisch be­trach­tet, ist auch ei­ne Kün­di­gung per E-Mail aus­­­rei­chend. Au­ßer­dem bie­­ten vie­le Ver­­­si­che­rungs­­­un­ter­neh­men auch On­line-Kün­­di­­gungs­­­ser­vices an. Ach­ten Sie dar­­auf, die Kün­di­gungs­­­frist ein­zu­­hal­ten, die Sie in den Ver­­­si­che­rungs­­be­­din­­gun­­­gen Ih­rer Zahn­zu­sat­z­­ver­si­che­rung fin­den. Ha­ben Sie ei­ne Ein­zugs­­er­mäch­ti­gung er­teilt, dann wi­­der­­ru­­fen Sie die­se eben­falls in Ih­rem Schrei­ben.

In un­se­rer Kün­di­gungs­­vor­la­ge fin­den Sie al­le An­ga­ben für die Kün­di­gung Ih­rer Zahn­zu­sat­z­­ver­si­che­rung.

Einfach lückenlos wechseln

Wann sollte man seine Zahnzusatzversicherung wechseln?

Schlechter Service

Sie sind mit dem Kunden­service des Ver­sicherers un­zu­frieden und/oder es gab bereits Probleme mit der Kosten­erstattung für eine Zahn­be­handlung.

Unzureichende Leistungen

Die Leistungen ent­sprechen nicht mehr Ihrem Bedarf, da der Erstattungs­satz zu gering ist und/oder das Preis-Leistungs-Verhältnis schlecht ist.
 

Beitragserhöhung

Die Monats­beiträge für Ihre Zahn­zusatz­ver­sicherung sind ge­stiegen und Sie sind nicht bereit, den er­höhten Preis zu zahlen.

Neues Angebot

Sie möchten das Ver­sicherungs­unter­nehmen wechseln, da Sie ein besseres Angebot ge­funden haben und/oder weil womöglich bereits ein neuer Vertrag vorliegt.

Gute Gründe für die DFV

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Informationen rund um den Tarifwechsel innerhalb der DFV

Vom Teilkostenschutz zum vollen Kostenschutz

Sie haben bereits seit Längerem eine Zahn­zusatz­ver­sicherung der Deutschen Familien­versicherung. Diese Zahn­zusatz­ver­sicherung ent­stammt allerdings einer alten Tarif­generation und Sie verfügen lediglich über einen Teil­kosten­schutz für Zahn­ersatz oder Zahn­erhalt und können nun in den aktuellen Tarif DFV-Zahn­Schutz wechseln, um vollen Kosten­schutz für alle Zahn­be­handlungen zu haben.

Vom älteren Tarif zum aktuellen Tarif

Sie haben einen Tarif der Zahn­zusatz­ver­sicherung DFV-ZahnSchutz mit vollem Kosten­schutz. Der Tarif ent­stammt allerdings einer älteren Tarif­generation und ge­hört nicht zu den Tarif­varianten unserer aktuellen Testsieger-Zahn­zusatz­ver­sicherung. Sie könne nun in eine Tarif­variante der aktuellen Tarif­generation wechseln und sichern sich somit ein noch besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.

Kostenerstattung erhöhen

Sie sind in der aktuellen Tarif­generation der Zahn­zusatz­ver­sicherung DFV-Zahn­Schutz ver­sichert. Zum Zeit­punkt des Abschlusses haben Sie sich für einen niedrigeren Erstattungs­satz ent­schieden und dem­entsprechend die Tarif­variante Basis (50 %), Komfort (70 %) oder Premium (80 %) ge­wählt. Sie können Ihren Ver­sicherungs­schutz nun erhöhen und in eine Tarif­variante mit höherem Erstattungs­satz wechseln.

Beitragskosten senken

Sie möchten die Kosten für Ihre aktuelle Tarif­variante der Zahn­zusatz­ver­sicherung DFV-Zahn­Schutz senken und in eine Tarif­variante mit einem niedrigeren Erstattungs­satz wechseln. Hierzu stehen Ihnen Tarif­varianten bereits ab 10 % Erstattungs­höhe zur Ver­fügung. Sie können Ihren Ver­sicherungs­schutz runter­stufen, bei Bedarf wieder er­höhen und ver­fügen dennoch in jeder Tarif­variante über 100 % Kosten­erstattung bei Zahn­unfällen.

Innerhalb der DFV den Tarif wechseln
So geht´s!

Zur DFV wechseln
So geht´s!

Überlegen Sie sich, welche Tarif­stufe unserer Zahn­zusatz­ver­sicherung DFV-Zahn­Schutz am besten zu Ihren aktuellen Be­dürfnissen passt. Wünschen Sie einen höheren Erstattungs­satz? Oder wollen Sie momentan eher Ihre Beitrags­kosten senken? Wir bieten Ihnen Tarif­stufen von 10 % bis 100 % Kosten­erstattung an.Wählen Sie innerhalb der Zahn­zusatz­ver­sicherung DFV-Zahn­Schutz den für sich passenden Tarif aus. Alle Leistungen beim Zahn­arzt sind in jeder Tarif­stufe ver­sichert – Sie wählen einfach die Höhe des Erstattungs­satzes: DFV-Zahn­Schutz Basis (50 %), Komfort (70 %), Premium (80 %) oder Exklusiv (100 %).
Melden Sie sich im DFV-Kunden­portal (www.dfv-portal.de) an. Dort können Sie uns unter „Service­center“ jederzeit kontaktieren. Schreiben Sie einfach eine kurze Nachricht und geben an, in welche Tarif­stufe Sie gerne wechseln möchten. Wir ver­anlassen umgehend Ihren Tarif­wechsel und Sie erhalten schnellst­möglich eine Be­stätigung. Zahn­zusatz­ver­sicherungs­seite einfach Ihr Alter ein und schon haben Sie alle Preise für die einzelnen Tarif­stufen unserer Zahn­zusatz­ver­sicherung auf einen Blick. Wählen Sie Ihre Tarif­stufe und schon können Sie die Ver­sicherung mit nur wenigen Klicks ab­schließen - ohne Gesundheits­frage und ohne Warte­zeit!
Sie sind sich noch nicht sicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist? Sie haben noch Fragen oder Beratungs­bedarf? Kein Problem – unser Service­center steht Ihnen rund um den Tarif­wechsel mit Rat und Tat zur Seite! Stellen Sie Ihre Frage einfach im Service­center unseres Portals oder geben Sie an, dass Sie einen Rückruf wünschen.Kündigen Sie Ihren alten Zahn­tarif, nachdem Sie die Annahme­be­stätigung von uns er­halten haben. Achten Sie darauf, dass Ver­sicherungs­ende und Ver­sicherungs­beginn zu­einander passen. Sonst kann es zu einer Absicherungs­lücke oder zu einer Doppel­ver­sicherung kommen.

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FAQ zum Thema Versicherung kündigen oder wechseln

Haben Sie Fragen an uns? Wir helfen Ihnen gerne!

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Tel.: 069 95 86 969

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