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Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

  • Bei einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsprüfung entfallen die Antragsfragen. 
  • Der Versicherer nimmt den Antrag z. B. trotz Vorerkrankungen oder fehlender Zähne an.
  • Der Versicherungsabschluss ist unkompliziert und schnell.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Einige Zahnzusatzversicherungen nehmen nur neue Versicherte auf, wenn diese vor Vertragsabschluss bestimmte Gesundheitsfragen beantwortet haben – z. B. ob bereits Zähne fehlen oder ersetzt wurden. Es gibt allerdings auch Zahnzusatzversicherungen, die neue Versicherte auch ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Sie müssen bei Antragstellung also keine Fragen zu laufenden Behandlungen oder Vorerkrankungen beantworten. Die Annahme zur Versicherung ist garantiert. 

Welche Fragen gilt es bei der Gesundheitsprüfung einer Zahnzusatzversicherung zu beantworten?

Vorteile
Vorteile

Die Annahme des Antrags ist garantiert - auch bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage einen Versicherungsschein und sind versichert. Außerdem können alle zukünftig anfallenden Behandlungen versichert werden und auch mit einem schlechten Zahnzustand leisten Tarife ohne Gesundheitsprüfung in aller Regel für alle Aufwendungen/Maßnahmen wegen neu auftretenden Zahnproblemen. Da keine Gesundheitsfragen gestellt werden, ist das Risiko von Falschangaben auch ausgeschlossen. Die meisten Tarife ohne Gesundheitsfragen erbringen Leistungen zudem ohne Wartezeiten.

Nachteile
Nachteile

Es werden keine Leistungen für laufende oder angeratene Behandlungen erbracht, denn der Verzicht auf Gesundheitsfragen bedeutet nicht, dass für alle Behandlungen auch Leistungen erbracht werden. Ist kurz nach Versicherungsbeginn bereits eine teure Behandlung notwendig, überprüft der Versicherer, ob die Maßnahme beim Zahnarzt aktenkundig ist. Bestand das Problem bereits vor Vertragsabschluss, wird der Versicherer dafür keine Leistung erbringen – unabhängig davon, ob Ihr Zahnarzt oder Sie selbst das Zahnproblem kannten oder auch nur hätten kennen können.

Was muss bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfrage beachtet werden?

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Fehlende Zähne

Sollte Ihnen bei Vertragsabschluss bereits ein Zahn oder sogar mehrere Zähne fehlen, ist der Versicherungsfall vor der Antragsstellung eingetreten (Ausnahme: Milch- und Weisheitszähne). Sie sind als potentieller Kunde natürlich dennoch versicherbar – nur Ihre Zahnlücken sind dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Beachten Sie, dass damit keine Zähne gemeint sind, die durch Zahnbrücken oder Implantate ersetzt oder bereits mit Kronen versorgt sind. Ein Zahn, der vor Antragsstellung behandelt und dessen Versorgung bereits abgeschlossen ist - der Zahn somit zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei ist, gilt z. B. beim DFV-ZahnSchutz für spätere Behandlungen als versichert.

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Angeratene Behandlung

Auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen leistet keine Kostenerstattung für bei Antragstellung bereits begonnene oder angeratene Zahnbehandlungen. Außerdem sind bereits fehlende Zähne ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. „Ein brennendes Haus kann man nicht versichern“ gilt also auch für Zähne - sowohl bei Zahnzusatz-Tarifen mit als auch ohne Gesundheitsfragen. Versichern Sie Ihre Zahngesundheit lieber möglichst frühzeitig.

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Summenbegrenzung

Fast alle Versicherer haben Summenbegrenzungen (auch Leistungsstaffeln genannt) bei Ihren Zahnversicherungen – sowohl bei Tarifen mit als auch bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung. Somit ist die maximale Leistung über die ersten Jahre oder auch pro Jahr über die gesamte Laufzeit gestaffelt. Eine Summenbegrenzung von z. B. 1.000 Euro im Jahr bedeutet also, dass innerhalb eines Jahres maximal Kosten in Höhe 1.000 Euro durch die Zahnzusatzversicherung erstattet werden. 

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Wartezeit

Achten Sie vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unbedingt darauf, ob es Wartezeiten gibt. Bei Zahnzusatz-Tarifen mit Wartezeit müssen Sie nach Vertragsabschluss noch bis Ablauf eines bestimmten Zeitraums warten bis Ihnen eine Behandlung erstattet wird. Es gibt jedoch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit – so wie der neunfache Stiftung Warentest Testsieger DFV-ZahnSchutz. Der Verzicht auf die Wartezeit bedeutet jedoch nicht, dass zum Vertragsabschluss bereits angeratene und laufende Behandlungen versichert sind.

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Zahnerhalt

Zahnerhalt gilt als Alternative zu Zahnersatz. Dabei hat der Erhalt der Zähne oberste Priorität. Durch hochwertige Einlagefüllungen (Inlays, Onays und Overlays) und andere zahnerhaltende Maßnahmen können auch schwer erkrankte Zähne gerettet werden. Mit der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz geht die Rechnung bis zu 100 Prozent auf uns.

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Die Zähne werden im Laufe des Lebens immer dunkler. Während oberflächliche Verfärbungen durch eine professionelle Zahnreinigung beseitigt werden können, kann eine Zahnaufhellung tiefe Verfärbungen im Zahn selbst beseitigen. Wir ersetzen Ihnen die Kosten des Bleachings alle drei Jahre bis zu einem Betrag von 200 Euro.

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