Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
- Bei einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsprüfung entfallen die Antragsfragen.
- Der Versicherer nimmt den Antrag z. B. trotz Vorerkrankungen oder fehlender Zähne an.
- Der Versicherungsabschluss ist unkompliziert und schnell.
Was ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Einige Zahnzusatzversicherungen nehmen nur neue Versicherte auf, wenn diese vor Vertragsabschluss bestimmte Gesundheitsfragen beantwortet haben – z. B. ob bereits Zähne fehlen oder ersetzt wurden. Es gibt allerdings auch Zahnzusatzversicherungen, die neue Versicherte auch ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Sie müssen bei Antragstellung also keine Fragen zu laufenden Behandlungen oder Vorerkrankungen beantworten. Die Annahme zur Versicherung ist garantiert.
Welche Fragen gilt es bei der Gesundheitsprüfung einer Zahnzusatzversicherung zu beantworten?
Sind Zahnarztbehandlungen bereits angeraten?
Wurden Behandlungen bereits begonnen?
Haben Sie aktuell Beschwerden?
Fehlen bereits Zähne und wurden diese ersetzt?
Was muss bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfrage beachtet werden?
Fehlende Zähne
Sollte Ihnen bei Vertragsabschluss bereits ein Zahn oder sogar mehrere Zähne fehlen, ist der Versicherungsfall vor der Antragsstellung eingetreten (Ausnahme: Milch- und Weisheitszähne). Sie sind als potentieller Kunde natürlich dennoch versicherbar – nur Ihre Zahnlücken sind dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Beachten Sie, dass damit keine Zähne gemeint sind, die durch Zahnbrücken oder Implantate ersetzt oder bereits mit Kronen versorgt sind. Ein Zahn, der vor Antragsstellung behandelt und dessen Versorgung bereits abgeschlossen ist - der Zahn somit zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei ist, gilt z. B. beim DFV-ZahnSchutz für spätere Behandlungen als versichert.
Angeratene Behandlung
Auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen leistet keine Kostenerstattung für bei Antragstellung bereits begonnene oder angeratene Zahnbehandlungen. Außerdem sind bereits fehlende Zähne ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. „Ein brennendes Haus kann man nicht versichern“ gilt also auch für Zähne - sowohl bei Zahnzusatz-Tarifen mit als auch ohne Gesundheitsfragen. Versichern Sie Ihre Zahngesundheit lieber möglichst frühzeitig.
Summenbegrenzung
Fast alle Versicherer haben Summenbegrenzungen (auch Leistungsstaffeln genannt) bei Ihren Zahnversicherungen – sowohl bei Tarifen mit als auch bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung. Somit ist die maximale Leistung über die ersten Jahre oder auch pro Jahr über die gesamte Laufzeit gestaffelt. Eine Summenbegrenzung von z. B. 1.000 Euro im Jahr bedeutet also, dass innerhalb eines Jahres maximal Kosten in Höhe 1.000 Euro durch die Zahnzusatzversicherung erstattet werden.
Wartezeit
Achten Sie vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unbedingt darauf, ob es Wartezeiten gibt. Bei Zahnzusatz-Tarifen mit Wartezeit müssen Sie nach Vertragsabschluss noch bis Ablauf eines bestimmten Zeitraums warten bis Ihnen eine Behandlung erstattet wird. Es gibt jedoch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit – so wie der neunfache Stiftung Warentest Testsieger DFV-ZahnSchutz. Der Verzicht auf die Wartezeit bedeutet jedoch nicht, dass zum Vertragsabschluss bereits angeratene und laufende Behandlungen versichert sind.
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