Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit© CoffeeAndMilk

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Sie suchen eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit? Solche Tarife mit sehr guten Leistungen existieren - Sie sollten allerdings diverse Kriterien beachten. Vor allem gilt: Schließen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung rechtzeitig ab, um sich vor hohen Kosten bei Zahnbehandlungen zu schützen.

Vorteile der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Der große Vorteil eines Tarifs ohne Wartezeit besteht darin, dass Zahnbehandlungen und Zahnersatz bei plötzlichen, unerwartet auftretenden Zahnbeschwerden zeitnah in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass der Behandlungsbedarf erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist. Zudem werden Kosten für Prophylaxe, Zahnreinigungen, Bleaching oder auch für kieferorthopädische Leistungen direkt nach Versicherungsbeginn übernommen.

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Seit zehn Jahren in Folge ist unser DFV-ZahnSchutz Testsieger bei der Stiftung Warentest – kein anderer Anbieter kann da mithalten. Im Vergleich zu anderen Versicherern bieten wir die beste Zahnzusatzversicherung mit der höchsten Qualität und den stärksten Leistungen.

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Was ist die Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen?

Bei einigen Zahnzusatz-Tarifen gibt es eine sogenannte Wartezeit von drei bis acht Monaten nach Vertragsabschluss. In dieser Zeit werden von der Versicherung zunächst keine Kosten erstattet. Erst nach Ablauf dieser Frist werden Kosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz übernommen. Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit greift der Versicherungsschutz sofort und es gibt es keine zeitliche Beschränkung. Die Zahnzusatzversicherung leistet also direkt nach Vertragsabschluss, im vertraglich vereinbarten Rahmen.

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich für jeden gesetzlich Versicherten sinnvoll, denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bieten lediglich einen Basisschutz und leisten keine Kostenerstattung für hochwertigere Zahnversorgung. Leistungen, die über die Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen, müssen gesetzlich Versicherte somit aus eigenen Mitteln finanzieren.

Zudem lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, wenn Sie z. B. sofort nach Vertragsabschluss eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen wollen. Die Kosten hierfür werden dann von der Versicherung übernommen. Nicht enthalten sind allerdings Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits vom Zahnarzt angeraten oder schon begonnen wurden.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist außerdem vor allem für aktive Menschen mit sportlichen Hobbys sinnvoll, denn so sind sie bestens vor den Folgen eines Unfalls geschützt.

Gut zu wissen: Keine Wartezeit bei Unfall

Bei unfallbedingten Behandlungen mit bspw. hochwertigem Zahnersatz, sind Versicherte in der Regel nicht auf den Ablauf der Wartezeit angewiesen, um Leistungen zu beziehen. Bei unfallbedingtem Zahnersatz verzichten so gut wie alle Versicherer auf die Anwendung der Wartezeitregelung. Ebenso werden anfängliche Summenbegrenzungen durch einen Unfall aufgehoben.

DFV-ZahnSchutz: Ihre Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Der DFV-ZahnSchutz ist Rekordtestsieger bei Stiftung Warentest und erstattet Ihnen bis zu 100% der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Zahnimplantate, Kieferorthopädie uvm. Alle Leistungen beim Zahnarzt sind versichert. Damit wurde die Deutsche Familienversicherung zum 9. Mal Testsieger unter den Zahnzusatzversicherungen. Sie profitieren von besten Leistungen ohne Wartezeit. Der Abschluss braucht nur wenige Klicks und Sie sind in wenigen Minuten, direkt nach Abschluss, ohne Wartezeit versichert.

Worauf bei Zahnversicherungen ohne Wartezeit achten?

Erstattungshöhe

Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre gewünschten Leistungsbausteine hohe Erstattungssummen bieten. Besonders wichtig sind die Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlungen sowie Zahnprophylaxe. Unter die Prophylaxe sollte auch die Übernahme von Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit (z.B. professionelle Zahnreinigung) fallen. Beim Leistungsbaustein Zahnersatz sollten Sie darauf achten, dass dieser einen möglichst hohen Erstattungssatz bietet. Beim DFV-ZahnSchutz sind in jeder Tarifvariante alle Leistungsbausteine enthalten. Sie wählen einfach zwischen den Erstattungssätzen 50%, 70%, 80% oder 100%.

Gesundheitsfragen

Bei Tarifen ohne Wartezeit müssen Sie in aller Regel Gesundheitsfragen beantworten. Diese Fragen beziehen sich auf Ihren Zahnzustand und dienen der Erkundigung nach geplanten bzw. angeratenen Behandlungen. Achten Sie hierbei unbedingt auf korrekte und vollständige Angaben, da fehlerhafte Angaben den Versicherungsschutz gefährden können. Sollten Sie sich unsicher sein, kann Ihr Zahnarzt Ihren Zahnstatus kurz zusammenfassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Angeratene Behandlung

Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten verzichten zwar auf Sperrfristen, was jedoch keinesfalls bedeutet, dass Behandlungen, die schon vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder beabsichtigt waren, übernommen werden. Solche Behandlungen sind auch in diesen Tarifen nicht versichert.

Summen/Leistungsbegrenzung/Zahnstaffel während der ersten Jahre

Eine anfängliche Zahnstaffel, welche die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren begrenzt, sollte nicht zu niedrig angesetzt sein. Versicherte sollten hier im Vorhinein auf die gewünschte Höhe achten.

Erstattung von Laborkosten

In vielen Fällen machen Laborkosten einen großen Teil der Zahnarztrechnung aus. Achten Sie vor Vertragsabschluss also unbedingt darauf, ob und in welcher Höhe diese Kosten von Ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.

Keine dauerhaften Leistungsbegrenzungen

Achten Sie darauf, dass sich die Leistungsbegrenzung in Ihrem Tarif nur auf die ersten vier Versicherungsjahre bezieht und nicht darüber hinaus geht. Im Anschluss sollte ein vollumfänglicher Versicherungsschutz, ohne Leistungsbegrenzungen, bestehen.

Was kosten Zahnversicherungen ohne Wartezeit?

Der Verzicht auf Wartezeiten wirkt sich in aller Regel nicht auf den zu zahlenden Beitrag aus. Eine solche Zahnzusatzversicherung kann sogar günstiger sein als eine Police mit Wartezeit. Ob eine Zahnversicherung günstig ist, lässt sich letztendlich nur anhand der Leistungen, die den Preis rechtfertigen, einschätzen. Bei den meisten Tarifen wird auch schon beim Vertragsabschluss festgelegt, dass der Beitrag alle paar Jahre steigt.

Die günstige Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Mit dem DFV-ZahnSchutz Basis erhalten Sie eine günstige Zusatzversicherung ohne Wartezeit mit bestem Schutz für Ihre Zähne. Dabei müssen Sie nicht entscheiden, welche Zahnbehandlung Sie im Einzelnen abdecken wollen. Bei der günstigen Zahnversicherung DFV-ZahnSchutz Basis sind alle zahnärztlichen Behandlungen versichert und Ihr Eigenanteil wird immer zu 50 % erstattet. Sie bekommen bei unserer günstigen Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit außerdem 100 Euro für Ihre Zahnprophylaxe (z. B. Professionelle Zahnreinigung) und immer 100 % Kostenerstattung für unfallbedingte Behandlungen.

Wie lange ist die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?

Die Länge der Wartezeit ist vom Anbieter abhängig. Generell gibt es bei Zahnzusatzversicherungen die allgemeine Wartezeit (3 Monate) und die so genannte besondere Wartezeit (8 Monate). Die allgemeine Wartezeit gilt normalerweise für Zahnerhalt und Zahnbehandlungen, während die besondere Wartezeit für Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt. Manche Versicherer haben, statt 3 und 8 Monate, für alle Leistungen 6 Monate Wartezeit.

Die tatsächliche Länge der Wartezeit ist allerdings von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Ebenso können Versicherer auch komplett auf die Wartezeit verzichten – wie beim DFV-ZahnSchutz.

Zahnversicherung ohne Wartezeit - Vorteile und Nachteile

Vorteile
Vorteile
  • Kostenübernahme direkt nach Abschluss für Zahnreinigung, Prophylaxe und Bleaching
  • Wird nach Abschluss überraschend eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz notwendig, werden die Kosten direkt übernommen.
Nachteile
Nachteile
  • Laufende oder geplante Behandlungen sind ausgeschlossen
  • In den ersten Jahren gelten Leistungsbegrenzungen

Fazit: Warum suchen Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Der Begriff „Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit“ wird oft missverstanden, denn laufende, geplante oder angeratene Behandlungen sind von den Leistungen ausgeschlossen. In den ersten Jahren gelten zudem üblicherweise anfängliche Leistungsbegrenzungen. Die maximale Leistung ist in den ersten Jahren also gedeckelt.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist allerdings definitiv empfehlenswert, da überraschend auftretende Zahnbehandlungen so auch übernommen werden. Sollten Sie aber eine Zahnzusatzversicherung suchen, um bereits geplante oder angeratene Behandlungen abzudecken, so ist auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit keine Option.

Ein Tarif ohne Wartezeit bietet sich vor allem in folgenden Fällen an:

  • Sie möchten unmittelbar nach Vertragsbeginn eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen.
  • Sie haben schon länger eine Krone oder Brücke im Mund und möchten den Zahnersatz in Zukunft ggf. erneuen lassen.
  • Sie möchten im Falle eines Unfalls sofort geschützt sein.
  • Sie befinden sich nicht in angeratener oder laufender Behandlung aber wollen sichergehen, dass die Kosten bei überraschendem Schäden an den Zähnen übernommen werden.

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Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

  • Damit schützen Versicherer die Versichertengemeinschaft vor hohen Beitragsanpassungen. Diese Schutzfunktion ist allerdings auch durch die so genannten Leistungsstaffeln oder Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren, bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, gegeben. Ebenso sind auch bei Tarifen ohne Wartezeit bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder absehbare Behandlungen nicht versichert.

  • In diesem Zeitraum können durchaus Zahnprobleme erkannt werden, Rechnungen für Behandlungen werden allerdings erst nach Ablauf der Wartezeit übernommen. Sind Zahnprobleme jedoch bereits vor Vertragsabschluss entstanden, ist der Versicherer zu keiner Leistung verpflichtet – auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Die Versicherungen leisten im Schadensfall zwar unmittelbar, allerdings ist die Erstattungssumme durch die Leistungsbegrenzungen auf einen Höchstwert begrenzt. Diese Leistungsbegrenzungen entfallen beim DFV-ZahnSchutz ab dem 49. Monat der Vertragslaufzeit.

  • Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss ärztlich diagnostiziert waren, sind von der Leistung immer ausgeschlossen.

  • Es gibt Policen auf dem Markt, die auch für bereits bestehende Schäden und laufende Behandlungen beim Zahnarzt aufkommen. Ob sich das lohnt, muss im Einzelfall durchgerechnet werden. Da die meisten Versicherungen nicht für bestehende Schäden aufkommen, raten Experten dazu, in frühen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen - dann sind die Zähne noch gesund und die Tarife günstig. Auch Zahnzusatzversicherungen für Kinder machen also durchaus Sinn.

  • Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten für Zahnbehandlungen, im Rahmen der Zahnstaffel, von der Versicherung übernommen.

  • Beim DFV-ZahnSchutz erhalten Sie den Basis-Tarif bereits ab 10 Euro monatlich. Ab 14 Euro pro Monat ist der Komfort-Tarif erhältlich. Ab 16 Euro im Monat gibt es den Premium-Tarif mit 80 % Kostenerstattung. Der Exklusiv-Tarif mit 100% Kostenerstattung ist ab 20 Euro monatlich abschließbar.

  • Das nennt man Zahnstaffel, Leistungsstaffel oder auch Summenbegrenzung. Die Versicherung leistet also einen maximalen Betrag, solange die Zahnstaffel gilt. Behandlungskosten, die darüber hinaus gehen, muss der Patient selbst tragen. Beim DFV-ZahnSchutz entfällt die Zahnstaffel, wie auch marktüblich, nach dem vierten Versicherungsjahr.

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