Zahnzusatzversicherung 10 Jahre TESTSIEGER
Bis zu 100 % Kostenerstattung für
- Zahnbehandlungen
- Zahnersatz und Zahnimplantate
- Kieferorthopädie
- Zahnprophylaxe (bis zu 200 €)
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Zahnbehandlungen sind mit hohen Kosten verbunden. Richtig teuer wird es vor allem bei Zahnersatz, denn die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur etwa 50 % der durchschnittlichen Kosten einer Regelversorgung. Ohne Zahnzusatzversicherung bekommen Sie also die günstigste Versorgung, an der Sie sich zur Hälfte selbst beteiligen müssen. Wer höherwertige Behandlungen wünscht, trägt die gesamten Mehrkosten allein. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt diese Kosten für Sie.
Unsere Zahnzusatzversicherung Jetzt Beitrag berechnen
50 %
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz
- Zahnimplantate
- Kieferorthopädie
- 100 € Prophylaxe pro Jahr
70 %
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz
- Zahnimplantate
- Kieferorthopädie
- 140 € Prophylaxe pro Jahr
80 %
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz
- Zahnimplantate
- Kieferorthopädie
- 160 € Prophylaxe pro Jahr
100 %
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz
- Zahnimplantate
- Kieferorthopädie
- 200 € Prophylaxe pro Jahr
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Zahnzusatzversicherung
Vorteile der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz
- Maximale Kostenerstattung: Unsere Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen bis zu 100 % der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Zahnimplantate, Kieferorthopädie uvm.
- Rekordtestsieger Produkt: Die Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung ist zum 9. Mal Testsieger und damit Rekordtestsieger bei Stiftung Warenentest. Keine andere Zahnzusatzversicherung wurde so oft hintereinander zum Testsieger gekürt.
- Günstiger Versicherungsschutz: Unsere Versicherungsbeiträge beginnen bereits ab nur 10 Euro monatlich.
- Innovative Behandlungen: Mit unserer GOZ-Garantie sind Sie auch für neu hinzukommende – heute noch unbekannte – zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen abgesichert und profitieren von den modernsten Methoden bei Ihrem Zahnarzt.
- Weltweiter Versicherungsschutz: Mit unserer Zahnversicherung profitieren Sie von weltweitem Versicherungsschutz.
- Einfache Kostenerstattung: Rechnungen reichen Sie bei der DFV schnell und unkompliziert per App ein. Einfach das Dokument fotografieren, hochladen und kurz darauf erhalten Sie schon Ihr Geld.
- Individuell und umfassend: Unsere Tarife bieten für jeden Bedarf die passende Absicherung. Sie wählen zwischen einem Erstattungssatz von 50 %, 70 %, 80 % oder 100 %. Bei den Tarifen unserer Zahnversicherung sind immer alle Leistungen beim Zahnarzt versichert.
- Sofortiger Versicherungsschutz: Der Abschluss braucht nur wenige Klicks und Sie sind in wenigen Minuten bestens geschützt. Zudem sind Sie direkt nach Abschluss, ohne Wartezeit versichert.
Assistance-Leistungen: Nutzen Sie unsere 24/7-Hotline für Beratung zu Mundhygiene und Zahnbehandlungen sowie für Hilfestellungen bei der Zahnarztwahl oder der Verwaltung Ihrer Unterlagen.
Zahnzusatzversicherung Vergleich Leistungen im Überblick
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Zahnbehandlungen Zum Beispiel:
| 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Zahnersatz und Zahnimplantate Zum Beispiel:
| 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Zahnprophylaxe Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen. | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahnaufhellung (Bleaching) | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Kieferorthopädie | ||||
Kieferorthopädie mit GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Zahnbehandlungen Zum Beispiel:
| 50 % 70 % 80 % 100 % |
Zahnersatz und Zahnimplantate Zum Beispiel:
| 50 % 70 % 80 % 100 % |
Zahnprophylaxe Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen. | 100 % 100 % 100 % 100 % |
Zahnaufhellung (Bleaching) | 100 % 100 % 100 % 100 % |
Kieferorthopädie | |
Kieferorthopädie mit GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % 70 % 80 % 100 % |
Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % 70 % 80 % 100 % |
Unsere Zahnzusatzversicherung
9-facher Stiftung Warentest Testsieger
Unsere Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 wurde von Stiftung Warentest (08/2024) zum neunten Mal in Folge als Testsieger mit Bestnote „SEHR GUT" (0,5) ausgezeichnet.
Zahnbehandlungen beim Zahnarzt Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Rechnungsbetrag für eine Implantatversorgung (Implantat + implantatgetragener Zahnersatz)
3.458,76 €
- Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für das Implantat
0,00 €
- Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für den implantatgetragenen Zahnersatz
487,04 €
Ihre Kosten ohne Zahnzusatzversicherung
2.971,72 €
Kostenerstattung durch DFV-ZahnSchutz Exklusiv
2.971,72 €
Verbleibender Eigenanteil
0,00 €
Ihre Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit und ohne Zahnversicherung
Die günstige Zahnversicherung bereits ab 10,- € im Monat
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nur einen „befundorientierten Festzuschuss“, d. h. etwa 50 % der durchschnittlichen Kosten einer Regelversorgung. In Ergänzung können Sie aus privaten Zahnversicherungen einen Tarif auswählen, der die Regelversorgung zu einem günstigen Preis erweitert.
Mit dem DFV-ZahnSchutz Basis erhalten Sie eine günstige Zusatzversicherung für Ihre Zähne: Top Schutz ohne Wartezeiten! Versicherte müssen hier nicht entscheiden, welche Zahnbehandlung Sie im Einzelnen abdecken wollen. Bei der günstigen Zahnversicherung DFV-ZahnSchutz Basis sind alle zahnärztlichen Behandlungen drin, d. h. die Kosten des Eigenanteils werden immer zu 50 % erstattet. Versicherte erhalten in unserem günstigen Tarif außerdem 100 Euro für Ihre Zahnprophylaxe (z. B. Professionelle Zahnreinigung) und immer 100 % Kostenerstattung für unfallbedingte Behandlungen.
Die günstige Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung bietet Ihnen in jedem Fall optimalen Schutz vor hohen Kosten beim Zahnarzt. Mit unserem preiswerten Tarif reduziert sich Ihr Eigenanteil und die Zahnvorsorge bleibt somit bezahlbar.
Leistungen der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz
Zahnbehandlungen
Der DFV-ZahnSchutz bietet umfassende Leistungen im Bereich der Zahnbehandlungen, die von der Krankenkasse nicht vollständig übernommen werden. Dies umfasst eine Vielzahl von zahnärztlichen Maßnahmen, darunter Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen sowie Einlagefüllungen (Inlays). Darüber hinaus werden bei medizinischer Notwendigkeit auch Keramikverblendschalen (Veneers), Wurzelbehandlungen sowie die Eingliederung von Provisorien und Schienen abgedeckt. Mit unserer Zahnversicherung sparen Sie sich zudem bis zu 100 % Ihrer Eigenbeteiligungen bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen.
Prophylaxe (Zahnreinigung)
Die Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Zahnkrankheiten. Die bekannteste Methode ist die professionelle Zahnreinigung. Bei dieser entfernt der Zahnarzt oder speziell geschultes Fachpersonal gründlich Zahnbeläge, Zahnstein und Verfärbungen von den Zahnoberflächen. Regelmäßige Prophylaxe-Termine sind essenziell, um langfristig eine optimale Mundgesundheit zu gewährleisten und kostenintensive Behandlungen zu vermeiden. Der DFV-ZahnSchutz kommt in allen Tarifen für die Kosten einer professionellen Zahnreinigung (bis zu 200 €) sowie weitere prophylaktische Maßnahmen auf.
Zahnersatz
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz lediglich festgelegte Zuschüsse. Für einen von dieser Regelversorgung abweichenden Zahnersatz trägt der Patient die hieraus entstehenden Mehrkosten demnach selbst. Der DFV-ZahnSchutz bietet umfassende Leistungen im Bereich Zahnersatz, um sicherzustellen, dass Sie hochwertige zahnärztliche Versorgung erhalten, ohne dabei finanziell übermäßig belastet zu werden. Im Falle von notwendigem Zahnersatz, sei es durch Kronen, Brücken oder Prothesen, übernehmen wir die Kosten der Behandlung.
Kieferorthopädie
Der DFV-ZahnSchutz deckt die Kosten für die Behandlung von Zahn- oder Kieferproblemen ab, egal, ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bereits etwas dazu beigetragen hat oder nicht. Wenn die GKV bereits Vorleistungen erbracht hat, übernehmen wir die verbleibenden Kosten nach Abzug der Vorleistung. Hat Ihre Krankenkasse keine Vorleistungen erbracht, ersetzen wir die Kosten bis zu einem vorher bestimmten Höchstbetrag pro Fall. Das schließt auch Behandlungen für leichte Zahn- oder Kieferfehlstellungen ein (KIG 1-2), selbst wenn diese nicht unbedingt medizinisch notwendig sind. Der DFV-ZahnSchutz übernimmt zudem die gesamten Kosten, wenn die Behandlung auf einen Unfall zurückzuführen ist.
Zahnerhalt
Zahnfüllungen sorgen dafür, dass sich Karies nicht weiter ausbreitet und möglichst viel natürliche Zahnsubstanz erhalten bleibt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Kompositfüllungen nur im vorderen, sichtbaren Zahnbereich und Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich. Eine Keramik-Füllung (auch Inlay) ist allerdings besonders gut verträglich und hält länger als Amalgam oder Kunststoff. Dabei ist allerdings mit einem hohen Eigenanteil zu rechnen. Der DFV-ZahnSchutz ersetzt diese Aufwendungen bis zu 100 %.
Zahnaufhellung (Bleaching)
Selbst wenn Sie eine gründliche Mundhygiene pflegen, können Zähne im Laufe der Zeit Verfärbungen entwickeln. Unser Leistungsangebot umfasst auch Zahn-Bleaching, eine effektive Methode zur Aufhellung von verfärbten Zähnen. Durch die Anwendung von professionellen aufhellenden Substanzen, die sorgfältig auf den individuellen Bedarf abgestimmt werden, bekommen Sie das perfekte Hollywood-Lächeln. Der DFV-ZahnSchutz unterstützt Sie hierbei und übernimmt alle 3 Jahre, zusammen mit zahnprophylaktischen Leistungen, bis zu 200 € je Kalenderjahr für ein Bleaching.
Häufige Fragen zur Zahnversicherung
- Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Zahnersatz und Zahnbehandlung nur eine Minimalversorgung.
Warum brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?
Gesetzlich Versicherte erhalten also nur die günstigste Ausführung (Regelversorgung), die lediglich zu 50 % erstattet wird. Es bleibt ein kostspieliger Eigenanteil. Wird Zahnersatz benötigt, kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen, an dem sich die Krankenkasse ebenfalls nur zu 50 % einer Regelversorgung beteiligt. Wer hochwertigen Zahnersatz wünscht, der muss z. B. bei einem einzigen Implantat mit Kosten von bis zu 3.000 Euro rechnen. Aber auch kleiner Behandlungen oder Zahnprophylaxe werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht vollumfänglich oder sogar gar nicht erstattet. Mit dem DFV-ZahnSchutz werden die Kosten bis zu 100 % erstattet.
- DFV-ZahnSchutz Exklusiv leistet bis zu 100 % Kostenerstattung für alle Zahnbehandlungen.
Was ist bei der Zahnzusatzversicherung versichert?
Der DFV-ZahnSchutz bietet in allen wichtigen Leistungsbereichen Schutz, in denen bei einem Zahnarztbesuch hohe Kosten entstehen können. Dazu gehören:
- Zahnprophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung , Fissurenversiegelung)
- Zahnbehandlungen (z. B. Parodontose-Behandlungen inkl. Mundschleimhauttransplantation, Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen, Mikroinvasive Kariesinfiltration, Inlays, Onlays sowie Material- und Laborkosten)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen)
- Zahnimplantate
- Kieferorthopädie (ohne Altersgrenzen und für alle KIGs)
Vor Antragstellung abgeschlossene Heilbehandlungen sind im Versicherungsschutz inbegriffen, so ist zum Beispiel die Reparatur einer bestehenden Zahnkrone oder Zahnfüllung in unserer Zahnzusatzversicherung abgesichert. Zusätzlich leisten wir bei allen anästhetischen Leistungen (Maßnahmen zur Schmerzausschaltung) ohne Höchstgrenze und Sie erhalten 100% Kostenerstattung für Zahnmaßnahmen aufgrund eines Unfalls, ganz unabhängig von Ihrem Tarif.
- Eine gute Zahnzusatzversicherung ist bereits ab 10 Euro monatlich zu haben.
Wie viel kostet eine gute Zahnzusatzversicherung?
Beim DFV-ZahnSchutz gibt es den Basis Tarif bereits ab 10 Euro monatlich. Ab 14 Euro pro Monat ist der Komfort Tarif erhältlich. Ab 16 Euro im Monat gibt es den Premium Tarif mit 80 % Kostenerstattung. Der Exklusiv Tarif ist ab 20 Euro monatlich für 100 % Kostenerstattung abschließbar.
Der Monatsbeitrag richtet sich nach dem Alter der zu versichernden Person. Für Kinder und jüngere Personen ist die Zahnzusatzversicherung also besonders günstig. Der Abschluss lohnt sich jedoch definitiv in jedem Alter, da Zahnprobleme in jeder Lebensphase auftreten können, unsere gesamte Gesundheit beeinflussen und ein schönes Lächeln ein Leben lang erhalten werden sollte. Wichtig ist nur, dass Sie sich versichern, solange ihr Gebiss noch in Ordnung ist.
- Der DFV-ZahnSchutz ist zum neunten Mal in Folge Stiftung Warentest TESTSIEGER.
Was ist die beste Zahnzusatzversicherung?
Unser DFV-ZahnSchutz setzt seit über einem Jahrzehnt Maßstäbe und feiert dieses Jahr sein 10-jähriges Jubiläum. Als Anerkennung für unsere kontinuierliche Spitzenqualität konnte der DFV-ZahnSchutz zum 9. Mal in Folge mit starken Leistungen und einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen.
Kein anderer Zusatzversicherer wurde so oft in Folge zum Testsieger im Bereich Zahnversicherung ausgezeichnet. Unsere durchgehenden Spitzenleistungen und unser exzellenter Service haben dazu geführt, dass die Konkurrenz immer wieder versucht, uns zu kopieren. Im August 2024 wurden insgesamt 287 Zahnzusatzversicherungen getestet, und wieder einmal hat unser DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 die absolute Bestnote 0,5 erhalten.
- Der Monatsbeitrag für unseren Basis-Tarif beginnt bereits bei 10 Euro.
Welche ist die günstigste Zahnversicherung?
Die Kostenerstattung im Basis-Tarif beträgt 50 % für alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen. Versicherte erhalten auch im günstigsten Tarif 100 % Kostenerstattung für unfallbedingte Behandlungen. Darüber hinaus bieten wir auch bei unseren anderen Tarifstufen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie wählen einfach den zu Ihnen passenden Tarif, indem Sie über die Erstattungshöhe Ihres Eigenanteils entscheiden. Wir bieten eine Erstattungshöhe von 50, 70, 80 oder 100% an. In allen Tarifen sind alle Zahnbehandlungen versichert.
- Ja, bei der DFV müssen Sie dafür gesetzlich krankenversichert sein.
Muss ich gesetzlich krankenversichert sein, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen?
Die von uns angebotene Zahnversicherung ergänzt die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur bestimmte Leistungen für Versicherte. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unsere Zahnversicherung setzt genau dort an und bietet Ihnen eine Kostenübernahme für erweiterte medizinische Leistungen, die den Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.
- Ihr Versicherungsschutz ist in seltenen Fällen begrenzt.
Was ist bei der Zahnversicherung nicht versichert?
Ein Zahn, der aufgrund einer früheren Erkrankung behandelt und dessen Versorgung bereits abgeschlossen ist - der Zahn somit zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei ist, gilt für spätere Behandlungen als versichert.
In den nachfolgend beschriebenen Fällen besteht jedoch kein Anspruch auf Versicherungsleistungen:
- bei Antragstellung bereits erkrankte Zähne,
- bei Antragstellung fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,
- bei Antragstellung bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen
- nicht angelegte Zähne (Fehlen von Zahnanlagen)
- Die Leistungen sind in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt.
Gibt es Höchstbeträge für die versicherten Leistungen?
Die Leistungen der unterschiedlichen Varianten (DFV-ZahnSchutz Basis 50, Komfort 70, Premium 80 und Exklusiv 100) sind in den ersten vier Versicherungsjahren, durch die jeweiligen Höchstbeträge, gestaffelt.
Die Versicherungsleistungen betragen je versicherter Person höchstens:
Zahntarif ersten 12 Monate ersten 24 Monate ersten 36 Monate ersten 48 Monate Basis 675 € 1.750 € 2.625 € 3.500 € Komfort 1.225 € 2.450 € 3.675 € 4.900 € Premium 1.400 € 2.800 € 4.200 € 5.600 € Exklusiv 1.750 € 3.500 € 5.250 € 7.000 € Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie bei Unfall entfallen die Begrenzungen.
- Ja, Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen.
Kann ich meine Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Eine Zahnzusatzversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie wird neben der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie weiteren Versicherungen in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ angegeben. Die steuerlich absetzbaren Kosten der Vorsorgeaufwendungen unterliegen allerdings einer jährlichen Höchstgrenze. Diese beträgt 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Ausgaben für Zahn-Vorsorgeleistungen (z. B. professionelle Zahnreinigungen) in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, sofern Ihre Zahnversicherung nicht die vollen Kosten abdeckt und Sie einen eigenen finanziellen Beitrag leisten mussten.
- Die Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone liegen bei 3.000 bis 4.000 Euro.
Wie viel kostet ein Zahnimplantat?
Bei den Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone muss man mit 3.000 bis 4.000 Euro rechnen.Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse deckt davon nur etwa 480 Euro ab. Ohne Zahnversicherung bleibt also ein erheblicher Eigenanteil von ca. 2.520 bis 3.520 Euro, den Sie als gesetzlich Versicherter privat tragen müssen. Das kann also sehr schnell eine sehr hohe finanzielle Belastung darstellen. Mit dem DFV-ZahnSchutz müssen Sie sich im Fall der Fälle nicht mit diesen Kosten auseinandersetzen. Wir übernehmen bis zu 100 % der Kosten für Ihren Zahnersatz. Das gilt natürlich auch für Implantate.
- Eine Wurzelbehandlung kostet zwischen 200 und 1.000 Euro.
Wie viel kostet eine Wurzelbehandlung?
Die Preise für eine Wurzelbehandlung variieren von Zahnarzt zu Zahnarzt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt einen Teil der Wurzelbehandlung nur, wenn der betroffene Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Der durchschnittliche Festzuschuss beläuft sich dann auf rund 300 Euro. Der Eigenanteil kann bei einer Wurzelbehandlung also bis zu 700 Euro betragen.
- Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen definieren Art und Grad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung.
KIG – was sind kieferorthopädische Indikationsgruppen?
Es gibt Gruppen die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) in den Abstufungen von 1-5. Diese definieren Art und Grad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung. Gleichzeitig wird durch die Gruppen bestimmt, ob medizinische Notwendigkeit für eine kieferorthopädische Behandlung besteht. Je höher die Gruppe, desto notwendiger ist die kieferorthopädische Behandlung (1= geringe Notwendigkeit, 5 = hohe Notwendigkeit).
Die Behandlung wird bei Kindern nur zu einem Teil bezuschusst, wenn eine Fehlstellung nach den Graden KIG 3 bis KIG 5 vorliegt. Bei Erwachsenen leistet die gesetzliche Krankenkasse nur bei verletzungsbedingten stark ausgeprägten Fehlstellungen. DFV-ZahnSchutz leistet in allen KIGs ohne Altersbegrenzung.
- Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen.
Was bedeutet GOZ und GOZ-Garantie?
Alle zahnmedizinischen Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, werden über die GOZ abgerechnet.
Entscheidet sich ein Kassenpatient bspw. für hochwertigen Zahnersatz und gegen die Regelversorgung der GKV, wird die andersartige Versorgung über die GOZ abgerechnet. Darüber hinaus gibt es zahnärztliche Leistungen, die grundsätzlich vom Vertragszahnarzt (Kassenzahnarzt) entsprechend der GOZ in Rechnung gestellt werden wie z. B. die Professionelle Zahnreinigung (PZR) oder auch kieferorthopädische Leistungen.
Im GOZ-Gebührenverzeichnis sind die Leistungen bestimmten Nummern zugeordnet. Diesen Nummern ist wiederum eine Punktzahl zugeordnet, die den Aufwand der zahnmedizinischen Leistung abbildet. Der individuelle Schwierigkeitsgrad der konkreten Leistung wird zusätzlich durch den sogenannten Satz oder auch Faktor abgebildet. Die Höhe dieses Steigerungssatzes wird vom jeweiligen Zahnarzt festgelegt. Somit können die Kosten der gleichen Zahnbehandlung bei unterschiedlichen Zahnärzten unterschiedlich ausfallen.
Wenn der Zahnarzt besondere, über das übliche Maß hinausgehende Behandlungsmaßnahmen ergreifen muss, kann das Honorar auch mal bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach) berechnet werden. Unsere Zahnversicherung erstattet die Kosten bis zum Höchstsatz der GOZ und bietet eine GOZ-Garantie. Wir garantieren Ihnen, dass auch neu hinzukommende (heute noch unbekannte) zahnärztliche oder kieferorthopädische Leistungen mitversichert sind. Sie profitieren in Zukunft automatisch von medizinischem Fortschritt.
- Zahnprophylaxe ist essentiell, um dauerhaft gesunde Zähne zu haben.
Warum auf Zahnprophylaxe / Zahnvorsorge achten?
Prophylaxe ist zahnmedizinische Prävention. Durch regelmäßige Vorsorge in diesen Bereich, erhalten Sie Ihre Zähne so stark und gesund wie möglich. So können Sie sichergehen, dass Sie möglichst lange keinen Zahnersatz benötigen und Ihre natürlichen Zähne erhalten.
Zahnärzte empfehlen, eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr durchführen zu lassen, um Zahnerkrankungen und damit der Notwendigkeit von Zahnersatz vorzubeugen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich gar nicht oder nur geringfügig an diesen Kosten.
Mit dem DFV-ZahnSchutz Exklusiv erhalten Sie 200 Euro pro Kalenderjahr für Ihre Zahnprophylaxe - ganz gleich in welchem Monat Ihr Versicherungsschutz beginnt.
- Grundsätzlich ist es nie zu spät, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Wann ist es zu spät für eine Zahnzusatzversicherung?
Es gibt keine Altersgrenze für den Abschluss. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Zahnprobleme, die dann nicht mehr durch die Versicherung abgedeckt sind, wenn diese vor Versicherungsbeginn bereits vorhanden sind oder eine Behandlung angeraten wird. Bereits laufende Behandlungen oder bestehende Zahnerkrankungen sowie empfohlene zukünftige Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Daher lohnt es sich, frühzeitig vorzusorgen.
- Eine Zahnzusatzversicherung bietet viele Vorteile, doch es ist wichtig, auch mögliche Einschränkungen und Nachteile zu kennen:
Was ist der Haken bei einer Zahnzusatzversicherung?
- Leistungsausschlüsse: Versicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen wurden oder geplant waren, was bedeutet, dass Sie für Behandlungen, die in dieser Zeit notwendig werden, womöglich keine Kosten erstattet bekommen.
- Wartezeiten: Viele andere Versicherer haben Wartezeiten für Ihre Leistungen, was bedeutet, dass Sie einige Monate warten müssen, bevor Sie die Kosten erstattet bekommen. Beim DFV-ZahnSchutz verzichten wir auf Wartezeiten.
- Beitragsentwicklung: Die Beiträge können mit zunehmendem Alter steigen, was die Versicherung um einige Euro teurer macht.
- Deckungsbegrenzungen: Es gibt oft jährliche Höchstbeträge für Erstattungen in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn, was bedeutet, dass Sie trotz Versicherung möglicherweise einen Teil der Kosten selbst tragen müssen, wenn diese Höchstgrenzen überschritten werden.
- Gesundheitsfragen: Sie müssen bei den meisten Versicherern Gesundheitsfragen beantworten, was dazu führen kann, dass bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden, es Beitragszuschläge gibt oder der Versicherer überhaupt keinen Versicherungsschutz anbietet. Beim DFV-ZahnSchutz stellen wir beim Abschluss keine Gesundheitsfragen.
- Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für Personen, die Wert auf Ihre Zahngesundheit legen und hohe Zahnarztrechnungen vermeiden wollen.
Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Familien mit Kindern profitieren von der Versicherung für kieferorthopädische Behandlungen, die oft nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Angstpatienten können bei einigen Versicherern von der Kostenübernahme für schmerzausschaltende Maßnahmen profitieren. Auch Menschen, die großen Wert auf ein strahlend weißes Lächeln legen, können Behandlungen wie Bleaching oder eine professionelle Zahnreinigung von der Zahnzusatzversicherung abdecken lassen. Generell lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für alle, die sich vor den stetig steigenden Zahnarztkosten schützen möchten.
- Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen Festzuschüsse zu. Wie sich diese auf Ihre zahnärztlichen Leistungen auswirken, erfahren Sie hier:
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Diese Kosten übernimmt die GKV bei Zahnersatz: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für Zahnprothesen/Brücken und Kronen in Form eines sogenannten Festzuschusses. Das bedeutet, dass für einen spezifischen Befund ein vordefinierter Betrag erstattet wird, der über die Regelversorgung definiert wurde. Der Festzuschuss reicht in der Regel leider nicht für hochwertige Zahn-Materialen; stattdessen zahlt die GKV nur für die günstigste Alternative. Aufwendungen, die die Standardversorgung übersteigen, müssen von den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aus eigener Tasche beglichen werden.
Zuschüsse bei einer professionellen Zahnreinigung: Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung müssen in der Regel vollständig eigenständig getragen werden. Einige gesetzliche Krankenversicherungen gewähren jedoch jährlich einen Zuschuss für professionelle Zahnreinigungen.
Kein Festzuschuss bei Implantaten: Implantate (künstliche Zahnwurzel) sind nicht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Einen Festzuschuss erhalten gesetzlich Versicherte nur für den Zahnersatz, der auf die künstliche Wurzel gesetzt wird.
GKV Anteil bei kieferorthopädischen Leistungen: Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Aufwendungen für Zahnspangen nur für Kinder, deren Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen hat und bei denen eine Kieferfehlstellung der Indikationsgruppe 3 bis 5 vorliegt. Selbst bei einer Kostenübernahme für Kinder durch die Krankenkasse erfolgt die Behandlung ausschließlich anhand der Standardleistungen der Kasse. Extraleistungen müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Erwachsene müssen in der Regel die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen selbst tragen, es sei denn, es liegen besondere medizinische Gründe vor.
Kostenbeteiligung der GKV bei Einlagefüllungen und Kunststofffüllungen: Die GKV übernimmt Kosten für Einlagefüllungen und Kunststofffüllungen lediglich bis zur Höhe einer Amalgamfüllung. Jegliche zusätzlichen Ausgaben für diese Behandlungen sind vom Patienten zu tragen.GKV-Zuschuss bei Parodontose Behandlung und Schienentherapie: Gemäß den Richtlinien der GKV werden Schienentherapien und Parodontose-Behandlungen unter bestimmten Bedingungen nur teilweise erstattet. Die verbleibenden privaten Mehrkosten sind vom Patienten selbst zu tragen.
Was zahlt die Zahnzusatzversicherung? DFV-ZahnSchutz
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- für hochwertige Zahnfüllungen
- für Kieferorthopädie (KIG 1-5)
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