Zahnzusatzversicherung© Philipp Arnold
Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger 2024

Zahnzusatzversicherung 10 Jahre TESTSIEGER

Bis zu 100 % Kostenerstattung für

  • Zahnbehandlungen
  • Zahnersatz und Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
  • Zahnprophylaxe (bis zu 200 €)


Beitrag berechnen

Warum ist eine Zahn­zusatz­versicherung sinnvoll?

Zahnbehandlungen sind mit hohen Kosten ver­bun­den. Richtig teuer wird es vor allem bei Zahn­ersatz, denn die gesetzlichen Kran­ken­kassen leisten nur etwa 50 % der durch­schnitt­lichen Kosten einer Regel­ver­sorgung. Ohne Zahnzusatz­versicherung be­kom­men Sie also die günstigste Ver­sor­gung, an der Sie sich zur Hälfte selbst beteiligen müssen. Wer höher­wertige Behand­lungen wünscht, trägt die gesamten Mehr­kosten allein. Eine Zahn­zusatz­versiche­rung über­nimmt diese Kosten für Sie.

Unsere Zahn­zusatz­versicherung Jetzt Beitrag berechnen

BasisDer günstige Einstieg
Kostenerstattung

50 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 100 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab10 €
Online abschließen
KomfortTop Preis/Leistung
Kostenerstattung

70 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 140 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab14 €
Online abschließen
PremiumTop Schutz zum Bestpreis
Kostenerstattung

80 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 160 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab16 €
Online abschließen
ExklusivTESTSIEGER
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 200 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab20 €
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Hohe Kundenzufriedenheit bei der Zahnzusatzversicherung

Vorteile der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz

  • Maximale Kostenerstattung: Unsere Zahn­zu­satz­versicherung erstattet Ihnen bis zu 100 % der Kosten für Zahn­behandlungen, Zahn­er­satz, Zahn­implantate, Kieferor­tho­pä­die uvm.
  • Re­kord­testsieger Produkt: Die Zahn­zusatz­versicherung der Deutschen Familien­ver­si­cherung ist zum 9. Mal Testsieger und damit Re­kord­testsieger bei Stiftung Warenen­test. Kei­ne andere Zahn­zusatz­versicherung wurde so oft hintereinander zum Testsieger gekürt.
  • Günstiger Versicherungs­schutz: Unsere Versicherungs­beiträge beginnen bereits ab nur 10 Euro monatlich.
  • Innovative Behandlungen: Mit unserer GOZ-Garantie sind Sie auch für neu hinzukommende – heute noch unbekannte – zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen abgesichert und profitieren von den modernsten Methoden bei Ihrem Zahnarzt.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Mit un­serer Zahnversicherung profitieren Sie von welt­weit­em Versicher­ungs­schutz.
  • Einfache Kostenerstattung: Rechnungen reichen Sie bei der DFV schnell und un­komp­liziert per App ein. Einfach das Dokument fotografieren, hochladen und kurz darauf erhalten Sie schon Ihr Geld.
  • Individuell und umfassend: Unsere Tarife bieten für jeden Bedarf die passende Ab­sich­er­ung. Sie wählen zwischen einem Er­statt­ungs­satz von 50 %, 70 %, 80 % oder 100 %. Bei den Tarifen unserer Zahnversicherung sind immer alle Leistungen beim Zahnarzt versichert.
  • Sofortiger Versicherungsschutz: Der Abschluss braucht nur wenige Klicks und Sie sind in wenigen Minuten bestens ge­schützt. Zudem sind Sie direkt nach Abschluss, ohne Wartezeit versichert.
  • Assistance-Leistungen: Nutzen Sie unsere 24/7-Hotline für Beratung zu Mundhygiene und Zahnbehandlungen sowie für Hilfestellungen bei der Zahnarztwahl oder der Verwaltung Ihrer Unterlagen.

Zahnzusatzversicherung Vergleich Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung

9-facher Stiftung Warentest Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 wurde von Stiftung Warentest (08/2024) zum neunten Mal in Folge als Testsieger mit Bestnote SEHR GUT" (0,5) ausgezeichnet.

Zahnbehandlungen beim Zahnarzt Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Rechnungsbetrag für eine Implantatversorgung (Implantat + implantatgetragener Zahnersatz)

3.458,76 €

- Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für das Implantat

0,00 €

- Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für den implantatgetragenen Zahnersatz

487,04 €

Ihre Kosten ohne Zahnzusatzversicherung

2.971,72 €

Kostenerstattung durch DFV-ZahnSchutz Exklusiv

2.971,72 €

Verbleibender Eigenanteil

0,00 €

Online abschließen

Ihre Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit und ohne Zahn­versicherung

Die Kosten für Zahnreinigung, Wur­zel­be­hand­lung, sonstige Zahnbehandlungen und vor allem für Zahnersatz können sehr hoch ausfallen. Die ge­setz­lichen Kranken­kassen (GKV) leisten nur 50 % der durch­schnitt­lichen Kosten einer Regel­ver­sor­gung. Ohne Zahn­zu­satz­versicherung be­kom­men Sie also die günstigste Versorgung, an der Sie sich zur Hälfte selbst beteiligen müssen.

Wenn Sie aber keine Amalgamfüllungen wün­schen, regelmäßig eine professionelle Zahn­rei­ni­gung durchführen lassen möchten oder einfach Zahnersatz benötigen, dann müssen Sie mit sehr hohen Kosten rechnen. Folgende Er­stat­tungs­bei­spiele zeigen Ihnen, wie Sie mit DFV-ZahnSchutz am besten beim Zahnarzt kosten sparen.

Professionelle Zahnreinigung
Gesamtkosten ca. 130 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 0 €
Anteil DFV: 130 €
Wurzelbehandlung
Gesamtkosten ca. 600 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 340 €
Anteil DFV: 260 €
Zahnspange
Gesamtkosten ca. 6.500 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 4.000 €
Anteil DFV: 2.500 €
Kompositfüllung
Gesamtkosten ca. 130 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 55 €
Anteil DFV: 75 €
Inlay
Gesamtkosten ca. 780 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 50 €
Anteil DFV: 730 €
Keramikinlay
Gesamtkosten ca. 1.070 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 50 €
Anteil DFV: 1.020 €
Keramikkrone
Gesamtkosten ca. 850 €
Ihr Anteil: 0 €
Anteil GKV: 200 €
Anteil DFV: 650 €

Die günstige Zahnversicherung bereits ab 10,- € im Monat

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse er­hal­ten Sie nur einen „befundorientierten Fest­zu­schuss“, d. h. etwa 50 % der durch­schnittlichen Kosten einer Regelversorgung. In Ergänzung kön­nen Sie aus privaten Zahn­versicherungen einen Tarif auswählen, der die Regelversorgung zu einem günstigen Preis erweitert.

Mit dem DFV-ZahnSchutz Basis erhalten Sie eine günstige Zusatzversicherung für Ihre Zähne: Top Schutz ohne Wartezeiten! Versicherte müssen hier nicht entscheiden, welche Zahnbehandlung Sie im Einzelnen abdecken wollen. Bei der gün­sti­gen Zahnversicherung DFV-ZahnSchutz Basis sind alle zahnärztlichen Behandlungen drin, d. h. die Kosten des Eigenanteils werden immer zu 50 % erstattet. Versicherte erhalten in unserem günstigen Tarif außerdem 100 Euro für Ihre Zahn­pro­phy­laxe (z. B. Professionelle Zahnreinigung) und immer 100 % Kosten­erstattung für unfall­bedingte Behandlungen.

Die günstige Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung bietet Ihnen in jedem Fall optimalen Schutz vor hohen Kosten beim Zahnarzt. Mit unserem preiswerten Tarif re­du­ziert sich Ihr Eigenanteil und die Zahn­vor­sorge bleibt somit bezahlbar.

Leistungen der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz

Zahnerhalt Wurzelbehandlung

Zahnbehandlungen

Der DFV-ZahnSchutz bietet umfassende Leis­tun­gen im Bereich der Zahn­be­hand­lung­en, die von der Kranken­kasse nicht vollständig über­nom­men werden. Dies um­fasst ei­ne Viel­zahl von zahn­ärzt­li­chen Maß­nah­men, dar­un­ter Kunst­stoff-, Kom­po­sit- und Schmelz-Den­tin-Ad­hä­siv­fül­lun­gen so­wie Ein­la­ge­fül­lun­gen (In­lays). Dar­über hin­aus wer­den bei me­di­zi­nischer Notwendigkeit auch Ke­ra­mik­ver­blend­schalen (Veneers), Wur­zel­be­hand­lungen sowie die Ein­glie­de­rung von Pro­vi­so­ri­en und Schie­nen ab­ge­deckt. Mit unserer Zahn­ver­sicher­ung sparen Sie sich zudem bis zu 100 % Ihrer Eigen­be­tei­li­gung­en bei Wurzel­be­han­dlungen und Pa­ro­don­to­se­be­hand­lungen.

Zahnbehandlung professionelle Zahnreinigung

Prophylaxe (Zahnreinigung)

Die Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vor­beu­gung, Früh­erke­nnung und recht­zeitigen Be­han­dlung von Zahn­krank­heiten. Die be­kann­te­ste Methode ist die pro­fe­ssionelle Zahn­rei­ni­gung. Bei dieser entfernt der Zahn­arzt oder speziell geschultes Fach­personal gründlich Zahn­beläge, Zahn­stein und Ver­fär­bun­gen von den Zahn­ober­flächen. Regel­mäßige Prophylaxe-Termine sind essenziell, um lang­fris­tig eine optimale Mund­ge­sund­heit zu gewähr­leisten und kosten­intensive Be­han­dlun­gen zu vermeiden. Der DFV-ZahnSchutz kommt in allen Tarifen für die Kosten einer professionellen Zahn­reinigung (bis zu 200 €) sowie weitere pro­phylaktische Maßnahmen auf.

Zahnbehandlung Zahnersatz

Zahnersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahn­er­satz lediglich fest­gelegte Zu­schü­sse. Für einen von dieser Regel­ver­sor­gung ab­wei­chen­den Zahnersatz trägt der Patient die hieraus ent­stehenden Mehr­kos­ten demnach selbst. Der DFV-ZahnSchutz bietet um­fassende Leis­tun­gen im Bereich Zahn­ersatz, um sicherzustellen, dass Sie hochwertige zahn­ärztliche Ver­sor­gung er­hal­ten, ohne dabei finanziell über­mäßig be­las­tet zu werden. Im Falle von not­wendi­gem Zahn­er­satz, sei es durch Kro­nen, Brü­cken oder Pro­the­sen, über­nehmen wir die Kos­ten der Be­han­dlung.

Zahnbehandlung Kieferorthopädie

Kieferorthopädie

Der DFV-ZahnSchutz deckt die Kos­ten für die Be­hand­lung von Zahn- oder Kie­fer­prob­lemen ab, egal, ob Ihre ge­setz­li­che Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) be­reits etwas dazu bei­getra­gen hat oder nicht. Wenn die GKV bereits Vor­leis­tun­gen er­bracht hat, über­nehmen wir die ver­blei­ben­den Kos­ten nach Ab­zug der Vor­leis­tung. Hat Ihre Kran­ken­kasse keine Vor­leis­tungen erbracht, ersetzen wir die Kosten bis zu einem vorher bestimmten Höchstbetrag pro Fall. Das schließt auch Behandlungen für leichte Zahn- oder Kie­fer­fehl­stellun­gen ein (KIG 1-2), selbst wenn diese nicht un­be­dingt me­di­zi­nisch notwendig sind. Der DFV-ZahnSchutz über­nimmt zudem die ge­samten Kosten, wenn die Be­hand­lung auf einen Unfall zurück­zuführen ist.

Keramikinlay

Zahnerhalt

Zahnfül­lun­gen sor­gen da­für, dass sich Ka­ri­es nicht wei­ter aus­brei­tet und mög­lichst viel na­tür­li­che Zahn­sub­stanz er­hal­ten bleibt. Die ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­neh­men die Kos­ten für Kom­po­sit­fül­lun­gen nur im vor­de­ren, sicht­ba­ren Zahn­be­reich und Amal­gam­fül­lun­gen im Sei­ten­zahn­be­reich. Ei­ne Ke­ra­mik-Fül­lung (auch In­lay) ist al­ler­dings be­son­ders gut ver­träg­lich und hält län­ger als Amal­gam oder Kunst­stoff. Da­bei ist al­ler­dings mit ei­nem ho­hen Ei­gen­an­teil zu rech­nen. Der DFV-Zahn­Schutz er­setzt die­se Auf­wen­dun­gen bis zu 100 %.

DFV Visual

Zahnaufhellung (Bleaching)

Selbst wenn Sie eine gründ­li­che Mund­hy­gie­ne pfle­gen, kön­nen Zäh­ne im Lau­fe der Zeit Ver­fär­bun­gen ent­wi­ckeln. Un­ser Leis­tungs­an­ge­bot um­fasst auch Zahn-Bleaching, ei­ne ef­fek­ti­ve Me­tho­de zur Auf­hel­lung von ver­färb­ten Zäh­nen. Durch die An­wen­dung von pro­fes­sio­nel­len auf­hel­len­den Sub­stan­zen, die sorg­fäl­tig auf den in­di­vi­du­el­len Be­darf ab­ge­stimmt wer­den, be­kom­men Sie das per­fek­te Hol­ly­wood-Lä­cheln. Der DFV-Zahn­Schutz un­ter­stützt Sie hier­bei und über­nimmt al­le 3 Jah­re, zu­sam­men mit zahn­pro­phy­lak­ti­schen Leis­tun­gen, bis zu 200 € je Ka­len­der­jahr für ein Bleaching.

Häufige Fragen zur Zahnversicherung

  • Gesetzlich Versicherte erhalten also nur die günstigste Ausführung (Regelversorgung), die lediglich zu 50 % erstattet wird. Es bleibt ein kostspieliger Eigenanteil. Wird Zahnersatz benötigt, kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen, an dem sich die Krankenkasse ebenfalls nur zu 50 % einer Regelversorgung beteiligt. Wer hochwertigen Zahnersatz wünscht, der muss z. B. bei einem einzigen Implantat mit Kosten von bis zu 3.000 Euro rechnen. Aber auch kleiner Behandlungen oder Zahnprophylaxe werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht vollumfänglich oder sogar gar nicht erstattet. Mit dem DFV-ZahnSchutz werden die Kosten bis zu 100 % erstattet.

  • Der DFV-ZahnSchutz bietet in allen wichtigen Leistungsbereichen Schutz, in denen bei einem Zahnarztbesuch hohe Kosten entstehen können. Dazu gehören:

    • Zahnprophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung , Fissurenversiegelung)
    • Zahnbehandlungen (z. B. Parodontose-Behandlungen inkl. Mundschleimhaut­transplantation, Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen, Mikroinvasive Kariesinfiltration, Inlays, Onlays sowie Material- und Laborkosten)
    • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen)
    • Zahnimplantate
    • Kieferorthopädie (ohne Altersgrenzen und für alle KIGs)

    Vor Antragstellung abgeschlossene Heilbehandlungen sind im Versicherungsschutz inbegriffen, so ist zum Beispiel die Reparatur einer bestehenden Zahnkrone oder Zahnfüllung in unserer Zahnzusatzversicherung abgesichert. Zusätzlich leisten wir bei allen anästhetischen Leistungen (Maßnahmen zur Schmerzaus­schaltung) ohne Höchstgrenze und Sie erhalten 100% Kostenerstattung für Zahnmaßnahmen aufgrund eines Unfalls, ganz unabhängig von Ihrem Tarif.

  • Beim DFV-ZahnSchutz gibt es den Basis Tarif bereits ab 10 Euro monatlich. Ab 14 Euro pro Monat ist der Komfort Tarif erhältlich. Ab 16 Euro im Monat gibt es den Premium Tarif mit 80 % Kostenerstattung. Der Exklusiv Tarif ist ab 20 Euro monatlich für 100 % Kostenerstattung abschließbar.

    Der Monatsbeitrag richtet sich nach dem Alter der zu versichernden Person. Für Kinder und jüngere Personen ist die Zahn­zusatz­versicherung also besonders günstig. Der Abschluss lohnt sich jedoch definitiv in jedem Alter, da Zahnprobleme in jeder Lebensphase auftreten können, unsere gesamte Gesundheit beeinflussen und ein schönes Lächeln ein Leben lang erhalten werden sollte. Wichtig ist nur, dass Sie sich versichern, solange ihr Gebiss noch in Ordnung ist.

  • Unser DFV-ZahnSchutz setzt seit über einem Jahrzehnt Maßstäbe und feiert dieses Jahr sein 10-jähriges Jubiläum. Als Anerkennung für unsere kontinuierliche Spitzenqualität konnte der DFV-ZahnSchutz zum 9. Mal in Folge mit starken Leistungen und einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen.

    Kein anderer Zusatzversicherer wurde so oft in Folge zum Testsieger im Bereich Zahnversicherung ausgezeichnet. Unsere durchgehenden Spitzenleistungen und unser exzellenter Service haben dazu geführt, dass die Konkurrenz immer wieder versucht, uns zu kopieren. Im August 2024 wurden insgesamt 287 Zahnzusatzversicherungen getestet, und wieder einmal hat unser DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 die absolute Bestnote 0,5 erhalten.

  • Die Kostenerstattung im Basis-Tarif beträgt 50 % für alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen. Versicherte erhalten auch im günstigsten Tarif 100 % Kostenerstattung für unfallbedingte Behandlungen. Darüber hinaus bieten wir auch bei unseren anderen Tarifstufen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie wählen einfach den zu Ihnen passenden Tarif, indem Sie über die Erstattungshöhe Ihres Eigenanteils entscheiden. Wir bieten eine Erstattungshöhe von 50, 70, 80 oder 100% an. In allen Tarifen sind alle Zahnbehandlungen versichert.

  • Die von uns angebotene Zahnversicherung ergänzt die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzliche Kranken­versicher­ung übernimmt nur bestimmte Leistungen für Versicherte. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unsere Zahnversicherung setzt genau dort an und bietet Ihnen eine Kosten­über­nahme für erweiterte medizinische Leistungen, die den Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.

  • Ein Zahn, der aufgrund einer früheren Erkrankung behandelt und dessen Versorgung bereits abgeschlossen ist - der Zahn somit zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei ist, gilt für spätere Behandlungen als versichert.

    In den nachfolgend beschriebenen Fällen besteht jedoch kein Anspruch auf Versicherungsleistungen:

    • bei Antragstellung bereits erkrankte Zähne,
    • bei Antragstellung fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,
    • bei Antragstellung bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen
    • nicht angelegte Zähne (Fehlen von Zahnanlagen)
  • Die Leistungen der unterschiedlichen Varianten (DFV-ZahnSchutz Basis 50, Komfort 70, Premium 80 und Exklusiv 100) sind in den ersten vier Versicherungsjahren, durch die jeweiligen Höchstbeträge, gestaffelt.

    Die Versicherungsleistungen betragen je versicherter Person höchstens:

    Zahntarifersten 12 Monateersten 24 Monateersten 36 Monateersten 48 Monate
    Basis675  €1.750 €2.625 €3.500 €
    Komfort1.225 €2.450 €3.675 €4.900 €
    Premium1.400 €2.800 €4.200 €5.600 €
    Exklusiv1.750 €3.500 €5.250 €7.000 €

    Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie bei Unfall entfallen die Begrenzungen.

  • Eine Zahnzusatzversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie wird neben der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Renten­versicherung sowie weiteren Versicherungen in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ angegeben. Die steuerlich absetzbaren Kosten der Vor­sorge­aufwendungen unterliegen allerdings einer jährlichen Höchstgrenze. Diese beträgt 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige.

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Ausgaben für Zahn-Vorsorgeleistungen (z. B. professionelle Zahnreinigungen) in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, sofern Ihre Zahnversicherung nicht die vollen Kosten abdeckt und Sie einen eigenen finanziellen Beitrag leisten mussten.

  • Bei den Kosten für ein Implantat mit Keramik­krone muss man mit 3.000 bis 4.000 Euro rechnen.Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse deckt davon nur etwa 480 Euro ab. Ohne Zahnversicherung bleibt also ein erheblicher Eigenanteil von ca. 2.520 bis 3.520 Euro, den Sie als gesetzlich Versicherter privat tragen müssen. Das kann also sehr schnell eine sehr hohe finanzielle Belastung darstellen. Mit dem DFV-ZahnSchutz müssen Sie sich im Fall der Fälle nicht mit diesen Kosten auseinander­setzen. Wir übernehmen bis zu 100 % der Kosten für Ihren Zahnersatz. Das gilt natürlich auch für Implantate.

  • Die Preise für eine Wurzelbehandlung variieren von Zahnarzt zu Zahnarzt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt einen Teil der Wurzelbehandlung nur, wenn der betroffene Zahn als erhal­tungswürdig eingestuft wird. Der durchschnittliche Festzuschuss beläuft sich dann auf rund 300 Euro. Der Eigenanteil kann bei einer Wurzelbehandlung also bis zu 700 Euro betragen.

  • Es gibt Gruppen die kiefer­ortho­pädischen Indikationsgruppen (KIG) in den Abstufungen von 1-5. Diese definieren Art und Grad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung. Gleichzeitig wird durch die Gruppen bestimmt, ob medizinische Notwendigkeit für eine kieferorthopädische Behandlung besteht. Je höher die Gruppe, desto notwendiger ist die kieferorthopädische Be­hand­lung (1= geringe Notwendigkeit, 5 = hohe Notwendigkeit).

    Die Behandlung wird bei Kindern nur zu einem Teil bezuschusst, wenn eine Fehlstellung nach den Graden KIG 3 bis KIG 5 vorliegt. Bei Erwachsenen leistet die gesetzliche Kranken­kasse nur bei verletzungsbedingten stark ausgeprägten Fehlstellungen. DFV-ZahnSchutz leistet in allen KIGs ohne Altersbegrenzung.

  • Alle zahnmedizinischen Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abge­rechnet werden können, werden über die GOZ abgerechnet.

    Entscheidet sich ein Kassenpatient bspw. für hochwertigen Zahnersatz und gegen die Regelversorgung der GKV, wird die andersartige Versorgung über die GOZ abgerechnet. Darüber hinaus gibt es zahnärztliche Leistungen, die grundsätzlich vom Vertragszahnarzt (Kassen­zahnarzt) entsprechend der GOZ in Rechnung gestellt werden wie z. B. die Professionelle Zahnreinigung (PZR) oder auch kieferorthopädische Leistungen.

    Im GOZ-Gebührenverzeichnis sind die Leistungen bestimmten Nummern zugeordnet. Diesen Nummern ist wiederum eine Punktzahl zugeordnet, die den Aufwand der zahn­medizinischen Leistung abbildet. Der individuelle Schwierigkeitsgrad der konkreten Leistung wird zusätzlich durch den sogenannten Satz oder auch Faktor abgebildet. Die Höhe dieses Steigerungssatzes wird vom jeweiligen Zahnarzt festgelegt. Somit können die Kosten der gleichen Zahnbehandlung bei unter­schiedlichen Zahnärzten unterschiedlich ausfallen.

    Wenn der Zahnarzt besondere, über das übliche Maß hinausgehende Behandlungsmaßnahmen ergreifen muss, kann das Honorar auch mal bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach) berechnet werden. Unsere Zahnversicherung erstattet die Kosten bis zum Höchstsatz der GOZ und bietet eine GOZ-Garantie. Wir garantieren Ihnen, dass auch neu hinzukommende (heute noch unbekannte) zahnärztliche oder kiefer­ortho­pädische Leistungen mitversichert sind. Sie profitieren in Zukunft automatisch von medizinischem Fortschritt.

  • Prophylaxe ist zahnmedizinische Prävention. Durch regelmäßige Vorsorge in diesen Bereich, erhalten Sie Ihre Zähne so stark und gesund wie möglich. So können Sie sichergehen, dass Sie möglichst lange keinen Zahnersatz benötigen und Ihre natürlichen Zähne erhalten.

    Zahnärzte empfehlen, eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr durchführen zu lassen, um Zahnerkrankungen und damit der Notwendigkeit von Zahnersatz vorzubeugen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich gar nicht oder nur geringfügig an diesen Kosten.

    Mit dem DFV-ZahnSchutz Exklusiv erhalten Sie 200 Euro pro Kalenderjahr für Ihre Zahn­prophy­laxe - ganz gleich in welchem Monat Ihr Versicherungsschutz beginnt.

  • Es gibt keine Altersgrenze für den Abschluss. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Zahnprobleme, die dann nicht mehr durch die Versicherung abgedeckt sind, wenn diese vor Versicherungsbeginn bereits vorhanden sind oder eine Behandlung angeraten wird. Bereits laufende Behandlungen oder bestehende Zahnerkrankungen sowie empfohlene zukünftige Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Daher lohnt es sich, frühzeitig vorzusorgen.

    • Leistungsausschlüsse: Versicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen wurden oder geplant waren, was bedeutet, dass Sie für Behandlungen, die in dieser Zeit notwendig werden, womöglich keine Kosten erstattet bekommen.
    • Wartezeiten: Viele andere Versicherer haben Wartezeiten für Ihre Leistungen, was bedeutet, dass Sie einige Monate warten müssen, bevor Sie die Kosten erstattet bekommen. Beim DFV-ZahnSchutz verzichten wir auf Wartezeiten.
    • Beitragsentwicklung: Die Beiträge können mit zunehmendem Alter steigen, was die Versicherung um einige Euro teurer macht.
    • Deckungsbegrenzungen: Es gibt oft jährliche Höchstbeträge für Erstattungen in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn, was bedeutet, dass Sie trotz Versicherung möglicherweise einen Teil der Kosten selbst tragen müssen, wenn diese Höchstgrenzen überschritten werden.
    • Gesundheitsfragen: Sie müssen bei den meisten Versicherern Gesundheitsfragen beantworten, was dazu führen kann, dass bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden, es Beitragszuschläge gibt oder der Versicherer überhaupt keinen Versicherungsschutz anbietet. Beim DFV-ZahnSchutz stellen wir beim Abschluss keine Gesundheitsfragen.
  • Familien mit Kindern profitieren von der Versicherung für kieferorthopädische Behandlungen, die oft nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Angstpatienten können bei einigen Versicherern von der Kostenübernahme für schmerzausschaltende Maßnahmen profitieren. Auch Menschen, die großen Wert auf ein strahlend weißes Lächeln legen, können Behandlungen wie Bleaching oder eine professionelle Zahnreinigung von der Zahnzusatzversicherung abdecken lassen. Generell lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für alle, die sich vor den stetig steigenden Zahnarztkosten schützen möchten.

  • Diese Kosten übernimmt die GKV bei Zahnersatz: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für Zahnprothesen/Brücken und Kronen in Form eines sogenannten Festzuschusses. Das bedeutet, dass für einen spezifischen Befund ein vordefinierter Betrag erstattet wird, der über die Regelversorgung definiert wurde. Der Festzuschuss reicht in der Regel leider nicht für hochwertige Zahn-Materialen; stattdessen zahlt die GKV nur für die günstigste Alternative. Aufwendungen, die die Standardversorgung übersteigen, müssen von den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aus eigener Tasche beglichen werden.

    Zuschüsse bei einer professionellen Zahnreinigung: Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung müssen in der Regel vollständig eigenständig getragen werden. Einige gesetzliche Krankenversicherungen gewähren jedoch jährlich einen Zuschuss für professionelle Zahnreinigungen.

    Kein Festzuschuss bei Implantaten: Implantate (künstliche Zahnwurzel) sind nicht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Einen Festzuschuss erhalten gesetzlich Versicherte nur für den Zahnersatz, der auf die künstliche Wurzel gesetzt wird.   

    GKV Anteil bei kieferorthopädischen Leistungen: Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Aufwendungen für Zahnspangen nur für Kinder, deren Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen hat und bei denen eine Kieferfehlstellung der Indikationsgruppe 3 bis 5 vorliegt. Selbst bei einer Kostenübernahme für Kinder durch die Krankenkasse erfolgt die Behandlung ausschließlich anhand der Standardleistungen der Kasse. Extraleistungen müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Erwachsene müssen in der Regel die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen selbst tragen, es sei denn, es liegen besondere medizinische Gründe vor.

    Kostenbeteiligung der GKV bei Einlagefüllungen und Kunststofffüllungen: Die GKV übernimmt Kosten für Einlagefüllungen und Kunststofffüllungen lediglich bis zur Höhe einer Amalgamfüllung. Jegliche zusätzlichen Ausgaben für diese Behandlungen sind vom Patienten zu tragen.

    GKV-Zuschuss bei Parodontose Behandlung und Schienentherapie: Gemäß den Richtlinien der GKV werden Schienentherapien und Parodontose-Behandlungen unter bestimmten Bedingungen nur teilweise erstattet. Die verbleibenden privaten Mehrkosten sind vom Patienten selbst zu tragen.

Zahnzusatzversicherung Wichtige Infos im Überblick

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Was zahlt die Zahnzusatzversicherung? DFV-ZahnSchutz

Unsere Zahn­zusatz­versicherung zahlt für

Zahnbehandlungen (z. B. Parodontose, Wurzelbehandlungen, Mikroinvasive Kariesinfiltration, Einlagefüllungen)

Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken und Reparatur des Zahnersatzes) 

Zahnimplantate

Kieferorthopädie nach kiefer­ortho­pä­dischen Indikations­gruppen (KIG) 1-5

Zahnprophylaxe und Bleaching

Angst- und Schmerzausschaltung (Narkose)

100% Kostenerstattung in jeder Tarifvariante bei unfallbedingten Zahnbehandlungen

Unsere Zahn­­versicherung zahlt nicht für

Begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen

Erstmalige Versorgung von bereits erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaft ersetzten Zähnen 

Vorhandene Zahn- und Kieferfehlstellungen vor Neuabschluss

Kosmetische Zahnbehandlungen (z. B. Veneers)

Produkthighlights unserer Zahn­zusatz­versicherung

Rekordtestsieger: 9 Testsiege in Folge bei Stiftung Warentest (SEHR GUT 0,5)

Kostenerstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte

Keine Wartezeit

Innovationsgarantie (zukünftige, neue Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert)

Kostenerstattung per App

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

Kinder-Zahnzusatz­versicherung

Zahnzusatzversicherung für Kinder© visualspace

9 x Testsieger bei Stiftung Warentest

Bis zu 100 % Kostenerstattung:

  • für hochwertige Zahnfüllungen
  • für Kieferorthopädie (KIG 1-5)
  • bei Zahnunfällen
  • bei Zahnarzt­angst

Schon ab 10,- € im Monat
 

Zahnzusatzversicherung für Kinder

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