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Elterngeld

Vieles wird leichter

Das Elterngeld ist eine finanzielle Transferleistung des Staates. Es gibt Vätern und Müttern die Möglichkeit, Familie und Beruf ohne finanzielle Einbußen zu vereinbaren. Eltern können zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren.

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Elterngeld: Definition

Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, um das Kind zu betreuen.

Kernpunkte der Definition:

  • Es ist eine Lohnersatzleistung: Ein Teil des wegfallenden Einkommens wird ausgeglichen.
  • Ziel ist, Eltern zu ermöglichen, Zeit für Betreuung und Erziehung zu nehmen, ohne starke finanzielle Einbußen.
  • Anspruch besteht für Mütter und Väter, auch getrennt lebende oder adoptierende Eltern.
  • Die Leistung ist zeitlich begrenzt und an bestimmte Voraussetzungen (z. B. Einkommen, Wohnsitz in Deutschland, Betreuung des Kindes) gebunden.

Man unterscheidet drei Varianten:

  • Basiselterngeld (klassische Form, bis zu 12 bzw. 14 Monate)
  • ElterngeldPlus (längere Bezugsdauer bei Teilzeitarbeit)
  • Partnerschaftsbonus (zusätzliche Monate bei paralleler Teilzeit beider Eltern)

Rechtlage für das Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze für Paare, Alleinerziehende und getrennt Erziehende bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Maßgeblich ist grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.

Die Höhe des Elterngelds selbst ist weiterhin grundsätzlich so ausgestaltet, dass meist 65 % bis 67 % des wegfallenden Einkommens ersetzt werden; der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro pro Monat beim Basiselterngeld. Für die Berechnung werden als monatliches Netto vor der Geburt höchstens 2.770 Euro berücksichtigt. Wichtig für die Planung 2026: Die seit 2024 eingeführten Regeln zum gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld gelten weiter. Eltern können Basiselterngeld grundsätzlich nur noch in höchstens einem Monat gleichzeitig beziehen, und zwar nur im ersten Lebensjahr des Kindes; Ausnahmen gelten insbesondere für Mehrlinge, Frühgeburten und Kinder mit Behinderung.

Den offiziellen Rechner und die Antragsinfos stellt das Familienportal des Bundes bereit. Die Rechner-Ergebnisse sind ausdrücklich unverbindlich; verbindlich entscheidet die zuständige Elterngeldstelle.

Unterschiedliche Elterngeldvarianten

Basiselterngeld

Ist die „klassische“ Form des Elterngelds in Deutschland. Es ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt nicht oder weniger arbeiten, um ihr Kind zu betreuen.

Kernmerkmale:

  • Einkommensersatz:
    In der Regel ca. 65 %–67 % des wegfallenden Nettoeinkommens
    (mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat)
  • Bezugsdauer:
    • Bis zu 12 Monate für einen Elternteil
    • Bis zu 14 Monate, wenn beide Eltern sich beteiligen (mindestens 2 Monate pro Person, oft „Partnermonate“ genannt)
  • Flexibilität:
    Eltern können die Monate frei untereinander aufteilen (mit Einschränkungen bei gleichzeitigem Bezug)
  • Voraussetzungen (vereinfacht):
    • Kind wird selbst betreut und erzogen
    • Wohnsitz in Deutschland
    • Erwerbstätigkeit wird reduziert (max. 32 Stunden/Woche)

ElterngeldPlus

Ist eine Variante des Elterngelds, die speziell für Eltern gedacht ist, die nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten möchten.

Grundidee:
Statt eines höheren Betrags für kurze Zeit (Basiselterngeld) erhält man einen geringeren monatlichen Betrag, dafür aber über einen längeren Zeitraum.

Wesentliche Merkmale:

  • Höhe:
    Maximal die Hälfte des Basiselterngelds, das dir zustehen würde
  • Dauer:
    Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus
    → aus 12 Monaten werden bis zu 24 Monate
  • Teilzeitarbeit:
    Besonders sinnvoll, wenn du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeitest, weil Einkommen und Leistung besser kombiniert werden können
  • Kombination möglich:
    Du kannst Basiselterngeld und ElterngeldPlus miteinander kombinieren (z. B. erst Basiselterngeld, dann ElterngeldPlus)

Partnerschaftsbonus 

Ist eine Erweiterung des ElterngeldPlus, die Eltern zusätzliche Monate Elterngeld gewährt, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Grundidee:
Der Staat fördert, dass sich beide Elternteile gleichzeitig um Kind und Beruf kümmern.

Voraussetzungen (Stand 2026, vereinfacht):

  • Beide Eltern arbeiten gleichzeitig in Teilzeit
  • Arbeitszeit: jeweils 24 bis 32 Stunden pro Woche
  • Die Bedingungen müssen für mehrere aufeinanderfolgende Monate erfüllt sein
  • Beide beziehen in dieser Zeit ElterngeldPlus

Leistung:

  • Zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil
  • In der Regel 2 bis 4 Bonusmonate möglich (abhängig von der konkreten Konstellation und Einhaltung der Bedingungen)

Wichtig:

  • Die Stunden müssen im Durchschnitt pro Monat eingehalten werden
  • Abweichungen können dazu führen, dass der Bonus teilweise oder vollständig entfällt
  • Auch Alleinerziehende können unter bestimmten Bedingungen profitieren

Der Elterngeld-Rechner

Der Elterngeldrechner des Bundes ist ein Online-Tool, das werdenden und frischgebackenen Eltern eine erste Orientierung über ihren möglichen Anspruch auf Elterngeld bietet. Auf Grundlage individueller Angaben – etwa zum Einkommen vor der Geburt, zur geplanten Aufteilung der Elternzeit und zur gewünschten Bezugsform (Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus) – berechnet der Rechner eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Höhe und Dauer der Leistung. Damit unterstützt er Eltern dabei, ihre finanzielle Situation frühzeitig zu planen und verschiedene Modelle der Elternzeit realistisch zu vergleichen. Den Online-Elterngeld-Rechner finden Sie hier.

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Sonderkonstellationen

Beim Elterngeld in Deutschland gibt es neben dem Regelfall mehrere Sonderkonstellationen, die Anspruch und Berechnung beeinflussen. Ein zentraler Sonderfall betrifft Beamte. Sie sind grundsätzlich anspruchsberechtigt, werden jedoch teilweise anders behandelt. Während Beamtinnen im Mutterschutz ihre Bezüge vollständig weiter erhalten, besteht in dieser Zeit kein zusätzlicher Elterngeldanspruch, da kein Einkommensausfall vorliegt. Erst mit Beginn der Elternzeit greift das Elterngeld als Ersatzleistung, berechnet auf Basis der vorherigen Besoldung.

Auch Selbstständige stellen eine Besonderheit dar. Für sie wird in der Regel der letzte Steuerbescheid zur Berechnung herangezogen, nicht die letzten Monate vor der Geburt. Dadurch können aktuelle Einkommensveränderungen unberücksichtigt bleiben. Bei Mehrlingsgeburten wird zusätzlich ein Mehrlingszuschlag gezahlt, um den erhöhten Betreuungsaufwand teilweise auszugleichen. Ähnlich funktioniert der Geschwisterbonus, der gewährt wird, wenn weitere kleine Kinder im Haushalt leben.

Der Aufenthaltsstatus ist ebenfalls relevant: Für Nicht-EU-Bürger hängt der Anspruch vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab, insbesondere davon, ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Alleinerziehende können die vollen Bezugsmonate allein nutzen und sind nicht auf die Beteiligung eines zweiten Elternteils angewiesen.

Schließlich spielt auch Teilzeitarbeit während des Bezugs eine Rolle. Bestimmte Arbeitszeitgrenzen müssen eingehalten werden, insbesondere beim Partnerschaftsbonus. Insgesamt zeigt sich, dass das Elterngeld durch verschiedene Sonderregelungen an unterschiedliche Lebenssituationen angepasst ist.

Elterngeld und Steuer

Beim Elterngeld sind mehrere steuerrechtliche Aspekte zu beachten, die häufig unterschätzt werden. Grundsätzlich ist Elterngeld zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet, dass die Leistung selbst nicht besteuert wird, aber den persönlichen Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen erhöht. In der Praxis führt dies oft dazu, dass auf das verbleibende Einkommen ein höherer Steuersatz angewendet wird als ohne Elterngeld.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Wer Elterngeld bezieht, ist in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen (§ 46 EStG), auch wenn ansonsten keine Abgabepflicht bestanden hätte. Dies gilt insbesondere für zusammenveranlagte Ehepaare.

Zudem spielt die Steuerklasse vor der Geburt eine Rolle für die Höhe des Elterngeldes. Da sich die Berechnung am Nettoeinkommen orientiert, kann eine günstigere Steuerklasse – etwa Steuerklasse III statt V – zu einem höheren Elterngeldanspruch führen. Ein entsprechender Wechsel muss jedoch rechtzeitig vor der Geburt erfolgen, da nur bestimmte Monate im Bemessungszeitraum berücksichtigt werden.

In vielen Fällen kommt es im Folgejahr zu Steuernachzahlungen. Der Grund liegt darin, dass während des Bezugs keine Steuern auf das Elterngeld erhoben werden, die steuerliche Wirkung aber erst im Rahmen der Veranlagung sichtbar wird. Insgesamt ist Elterngeld somit steuerfrei, beeinflusst jedoch indirekt die Steuerbelastung und erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung.

Checkliste: Unterlagen für den Elterngeldantrag

Um Ihnen den Antrag für das Elterngeld zu erleichtern, haben wir eine Checkliste erstellt die Sie hier unterladen können. 

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